Wandertag

Mittwoch, 26. Oktober 2022

Der Gesangverein lädt zur Hotterwanderung ein!

Start: 9.00 Uhr beim Gemeindeamt

Die Route verläuft folgendermaßen:
Start beim Gemeindeamt – Radweg bis Handscheglweg – Angerstraße – Listenweg – Graberbrücke – Hochwasserschutzbecken Kölbing – Kölbingweg – Bergstraße – Peischingweg zur Berglerkapelle – Pfarrhof (Labestation) – Promenadenweg – Janischweg – Mitterweg – Pielerweg zur Hubertuskapelle – Radweg – Radweg bis Gemeindeamt

 

Heizkostenzuschuss

Anträge für den Heizkostenzuschuss in Höhe von 700 Euro sind unter Vorlage der Einkommensnachweise bis 31. Dezember 2022 im Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes zu stellen. Ausschlaggebend ist das Haushaltseinkommen. Familienbeihilfe und Pflegegeld gelten nicht als Einkommen.

Voraussetzungen für die Gewährung sind:
*) Hauptwohnsitz im Burgenland
*) Bezug eines max. monatlichen Einkommens
für alleinstehende Personen 979,00 €
Ehepaare/Lebensgemeinschaften 1.544,00 €
je im Haushalt lebendes Kind 188,00 €
für jede weitere Person im Haushalt 489,00 €

Der Heizkostenzuschuss wird bereits seit Jahren von der Gemeinde Ollersdorf aus eigenen Budgetmitteln aufgestockt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht nötig.

Sollten Sie aufgrund Ihres Haushaltseinkommens keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben, steht Ihnen ein Antiteuerungsbonus zwischen 400 und 700 Euro zu, wenn folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:

*) Bezug eines max. monatlichen Einkommens
für alleinstehende Personen 1.200,00 €
Ehepaare/Lebensgemeinschaften 1.800,00 €
je im Haushalt lebendes Kind 350,00 €
für jede weitere Person im Haushalt 600,00 €

 

Ergebnis Bürgermeisterwahl Ollersdorf i. Bgld. 2022
Ergebnis der Bürgermeisterwahl 2022 in Ollersdorf im Burgenland

Ergebnis der Bürgermeisterwahl 2022 in Ollersdorf im Burgenland

 

Ergebnis Gemeinderatswahl Ollersdorf i. Bgld. 2022
Ergebnis der Gemeinderatswahl 2022 in Ollersdorf im Burgenland

Ergebnis der Gemeinderatswahl 2022 in Ollersdorf im Burgenland

Ergebnis Bundespräsidentenwahl Ollersdorf i. Bgld. 2022
Ergebnis der Bundespräsidentenwahl 2022

Ergebnis der Bundespräsidentenwahl 2022

Friedhof

Aufgrund des erhöhten Müllaufkommens im Zusammenhang mit dem Allerheiligen- und Allerseelenfest, sowie der Tatsache, dass ganzjährig immer wieder „Fehlwürfe“ festgestellt werden, möchten wir Sie nochmals eingehendst ersuchen, alle im Friedhof anfallenden Plastikabfälle (wie z. B. Blumenuntertöpfe, Tragtaschen, Kerzenbecher usw.) nicht in die Abfalldeponie zu werfen, sondern in die eigens dafür bereit gestellten Müllsäcke zu geben.

Weiters ersuchen wir Sie, die Friedhofstore nach dem Eintritt bzw. dem Verlassen des Friedhofes wieder zu schließen. Leider bleiben diese immer wieder offen, wodurch Tiere in den Friedhof gelangen und Gräber beschädigen!

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass gemäß der gültigen Friedhofsordnung die Mitnahme von Tieren innerhalb des Friedhofes verboten ist.

Betreffend die Auflösung von Grabstellen wird mitgeteilt, dass die Verfügungsberechtigten über die Grabstelle dafür Sorge zu tragen haben, dass diese auf eigene Kosten ordnungsgemäß aufgelassen wird. Jedoch ist eine entsprechende Verzichtsmeldung vor Umsetzung der Maßnahme im Gemeindeamt abzugeben.

 

Fahnen

Seit 1965 wird jeweils am 26. Oktober der Nationalfeiertag begangen. Seit dem Jahr 1967 gilt an diesem Tag auch die Feiertagsruhe.
Um diesem Tag auch die entsprechende Würde zu verleihen, wird die Bevölkerung ersucht, nach Möglichkeit ihre Häuser zu beflaggen.

Sollten Sie eine Österreich- bzw. Burgenlandfahne benötigen, können Sie diese zum Preis von 70 Euro im Gemeindeamt erwerben.

 

Hundekot

Die Gemeindevertretung ist stets um ein gediegenes Ortsbild bemüht. Leider muss trotz mehrmaliger Hinweise und bei allem Verständnis für die Bedürfnisse von Hunden immer wieder festgestellt werden, dass manche Menschen dieses Bemühen nicht sehr ernst nehmen.

Daher nochmals der Appell: Helfen Sie mit, Ollersdorf sauber zu halten. Entsorgen Sie den Kot ihrer Hunde in den dafür bereitgestellten „Sackerlstationen“.

 

Winterdienst auf Gehsteigen

Aufgrund der bevorstehenden Winterzeit möchten wir folgendes in Erinnerung rufen:

Die Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die entlang der gesamten Liegenschaft vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege in der Zeit von 6 – 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert, sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind.

Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in einer Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen.

Die Eigentümer haben auch dafür zu sorgen, dass Schneewechten od. Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden, um den öffentlichen Verkehr nicht zu gefährden.

Mit der Durchführung der Arbeiten können Sie auch befugte Drittpersonen (z. B. Dienstleistungsunternehmer) beauftragen.

 

Gehsteig ist kein Parkplatz

In der letzten Zeit sind im Gemeindeamt einige Hinweise und Beschwerden eingegangen, dass Gehsteige immer wieder als „Dauerparkplätze“ genutzt werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir die Fahrzeughalter darauf aufmerksam machen, dass gem. § 24 Ziffer o) der Straßenverkehrsordnung das Halten und Parken verboten ist, wenn Fußgänger, insbesondere auch Personen mit Kinderwagen oder Behinderte mit Rollstuhl, an der Benützung eines Gehsteiges, eines Gehweges oder eines Geh- und Radweges gehindert sind.

Im Sinne der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs wird um Einhaltung dieser Bestimmungen ersucht.

 

Am Mittwoch, dem 2. November 2022 (Allerseelentag), ist das Gemeindeamt geschlossen.