Beschlüsse des Gemeinderates

In seiner Sitzung vom 13. August hat der Gemeinderat nachstehende Beschlüsse gefasst:

*) Asphaltierungsarbeiten
Das neue Wegstück in der Hochfeldsiedlung zwischen den Häusern Measki und Sifkovits sowie das Teilstück im Eckriegelweg im Bereich der neu errichteten Häuser Wukovits/Felber und Popof-sits/Krammer werden asphaltiert. Die Arbeiten wurden an die Fa. Klöcher Bau GesmbH vergeben.

*) Sanierung der Kanalisationsanlage
Aus dem Kommunalen Investitionsprogramm, das Bundeskanzler Kurz und Finanzminister Blümel mit dem Österreichischen Gemeindebund ausverhandelt haben, erhält Ollersdorf eine Summe von 97.496 Euro.
Der Gemeinderat hat beschlossen, dieses Geld für die Sanierung der Kanalisationsanlage zu verwenden. Dabei sollen im gesamten Gemeindegebiet all jene Schäden, die ohne Grabarbeiten saniert werden können, behoben werden.

Zusätzlich zum Fördergeld aus dem Kommunalen Investitionspaket gibt es für dieses Projekt noch eine Bundesförderung in Höhe von rund 22 % sowie eine Landesförderung in Höhe von 10 %. Die geschätzten Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund 216.000 Euro, wovon die Gemeinde nach Abzug der Unterstützung aus dem Kommunalen Investitionspaket und der Fördermittel nur rund 49.000 Euro selbst finanzieren muss.

Mit der Erstellung des entsprechenden Förderansuchens, der Durchführung des Ausschreibeverfahrens, der technischen und kaufmännischen Bauaufsicht sowie der Erstellung der Kollaudierungsunterlagen wurde die Fa. Kult2 aus Pinkafeld beauftragt.
Die Arbeiten selbst sollen im Jahr 2021 starten und auch abgeschlossen werden.

*) Baulandschaffung
Um auch weiterhin Bauland für Interessierte zur Verfügung stellen zu können, hat der Gemeinderat beschlossen, im Bereich der Kreuzung Neudauer Landstraße/Bergsteig das gemeindeeigene Grund-stück Nr. 3582 mit dem Grundstück Nr. 3583 des Herrn Michael Oberfeichtner zusammenzulegen, einen entsprechenden Teilungsplan zu errichten und dadurch insgesamt bis zu 8 Bauplätze zu schaffen (je 4 für die Marktgemeinde Ollersdorf bzw. Herrn Oberfeichtner). Da Herr Oberfeichtner mehr Grundflächen (rund 4.300 m²) als die Marktgemeinde Ollersdorf (rund 2.200 m²) einbringt, werden als Wertausgleich die Kosten für den Teilungsplan sowie die Errichtung der Zufahrtsstraße von der Marktgemeinde Ollersdorf getragen.

*) Gesellschaftsvertrag
In der Gemeinderatsitzung vom 30. April wurde beschlossen, gemeinsam mit der Gemeinde Burgauberg-Neudauberg ein Projekt umzusetzen, dessen Ziel es ist, den regionalen und multifunktionalen Landraum mittels gebündelter Maßnahmen zu stärken und somit eine besondere regionale Lebensqualität zu schaffen.
Dazu wurde entsprechend der Bgld. Gemeindeordnung eine Arbeitsgemeinschaft zwischen den beiden Gemeinden gegründet, die den Namen ARGE Land:Raum trägt. Um den Förderrichtlinien zu entsprechen, ist die Vorlage eines Gesellschaftsvertrages nötig. Dieser wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei erarbeitet und nun vom Gemeinderat beschlossen.

*) Stundungsvereinbarung
Berechnungen unserer Steuerberatungskanzlei haben ergeben, dass aufgrund der Covid 19-Krise negative Auswirkungen auf die Liquidität der Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld. in Höhe von rund 153.000 Euro zu erwarten sein werden. Um diese Tatsache abzufedern und die Liquidität der Gemeinde zu gewährleisten, hat der Bürgermeister die Uni Credit Bank Austria bzw. die Raiffeisenbezirksbank Güssing um mögliche Stundung der im heurigen Jahr fälligen Kreditraten ersucht.
Diese Stundungen würden der Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld. im heurigen Jahr eine zusätzliche Liquidität von rund 118.000 Euro bringen. Die restliche Summe kann durch noch ausstehende Fördermittel des Landes Burgenland aus dem Bereich Straßenbau (rund 56.800 Euro) aufgebracht werden. Die Laufzeit der Kredite würde sich nicht verlängern, die Höhe der jährlichen Raten würde sich um rund 14.675 Euro erhöhen. Diese Erhöhung wird durch das Auslaufen eines Kredites mit einer jährlichen Rate von rund 16.300 Euro mit Ende 2020 kompensiert. Die vorgelegten Stundungsvereinbarungen wurden vom Gemeinderat angenommen und beschlossen. Ein Dank gilt in diesem Zusammenhang den beiden Kreditinstituten für die Bereitschaft zur Stundung und die unkomplizierte Abwicklung der dazu nötigen Formalitäten.

*) Ankauf eines Feuerwehreinsatzfahrzeuges
Das derzeit im Einsatz befindliche Tanklöschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr stammt aus dem Jahr 1990. Aufgrund des Alters ist es bereits reparaturanfällig, entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und Ersatzteile sind – wenn überhaupt – nur mehr sehr schwer zu bekommen. Die Freiwillige Feuerwehr hat daher einen Antrag zur Ersatzbeschaffung eines Feuerwehreinsatzfahrzeuges gestellt, das im Jahr 2022 in Dienst gestellt werden soll. Die Kosten dafür werden sich auf rund 400.000 Euro belaufen und sollen wie folgt aufgebracht werden:

Eigenmittel der Freiwilligen Feuerwehr 150.000 €
Förderung Landesfeuerwehrverband 100.000 €
Marktgemeinde Ollersdorf 150.000 €

Der Gemeinderat hat beschlossen, dem Ankauf eines neuen Feuerwehreinsatzfahrzeuges zuzustimmen und dafür Finanzmittel in der Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

Zur Information und Klarstellung:

Das Land Burgenland behält sich jährlich von der Gesamtsumme der den Gemeinden aufgrund des Finanzausgleichsgesetzes zustehenden Anteilen an den Steuereinnahmen des Bundes einen gewissen Prozentsatz ein. Ein Teil davon wird dem Landesfeuerwehrverband zur Verfügung gestellt, der damit den Ankauf von Feuerwehrfahrzeugen „fördert“. Da dieses Geld den Gemeinden vorher jedoch von den zur Auszahlung gelangenden Bedarfszuweisungsmitteln abgezogen wird, handelt es sich um keine Förderung, sondern um eine Eigenfinanzierung der jeweils ankaufenden Gemeinde durch ihr vorher in Abzug gebrachtes und ihr gesetzlich zustehendes Geld. Würde dieses Geld den Gemeinden mit den Ertragsanteilen gleich mitausbezahlt werden, würden sich Gemeinden und Feuerwehren einen Auftritt als „Bittsteller“ ersparen.

 

„Burgenländische Gerechtigkeit“

Im Rahmen der Zuteilung der 1. Rate der Bedarfszuweisungen hat mir LH Doskozil einen Brief geschrieben, in dem er mitteilte, dass das Burgenland ein Land der Gemeinden ist und dass die Gemein-den wesentliche Beiträge im Bereich der kommunalen Infrastruktur leisten und es ihm ein besonderes Anliegen ist, die Gemeinden bestmöglich bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Wenn man sich die an die Gemeinden überwiesenen Bedarfszuweisungsraten jedoch ansieht, könnte ohne weiteres der Eindruck entstehen, dass nur bestimmte Gemeinden bestmöglich unterstützt werden. Folgende Gemeinden erhielten im 1. Halbjahr 2020 folgende Bedarfszuweisungen:

Bildein 347 Einwohner 26.000
Ollersdorf 938 Einwohner 45.000
Strem 871 Einwohner 51.000
Inzenhof 315 Einwohner 68.000
Wörterberg 483 Einwohner 74.000

Bei etwas näherer Betrachtung werden Sie sicherlich erkennen, wie die „Burgenländische Gerechtigkeit“ derzeit aussieht und welche Gemeinden „bestmöglich“ unterstützt werden.

 

Offene Förderungen

Seit 4 Jahren wartet die Marktgemeinde Ollersdorf auf die Bearbeitung von zur Förderung eingereichten Rechnungen auf dem Gebiet des Straßenbaus.
Insgesamt wurden förderbare Rechnungen in der Höhe von 113.598,09 Euro aus den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 vorgelegt. Vom Land abgewickelt, aber nicht ausbezahlt wurden 49.975,43 Euro. Nicht einmal bearbeitet wurden 63.622,65 Euro. Durch den vom Land Burgenland festgelegten Fördersatz von 50 % ergibt sich somit eine nicht ausbezahlte Fördersumme in Höhe von 56.799,04 Euro.

Bis heute wurde vom Land Burgenland keine einzige Nachforderung nach eventuell ausstehenden Rechnungsunterlagen an die Gemeinde gerichtet. Es ist daher anzunehmen, dass es keine sachlichen Gründe für die jahrelange Verzögerung gibt. Die eingereichten Rechnungen beziehen sich auf die Sanierung der Gemeindestraße im Hocheck in Richtung Olbendorf, auf Mäharbeiten entlang von Güterwegen, Gemeindestraßen und Radwegen sowie auf deren laufende Instandhaltung.

Die vom Land Burgenland aufgestellte Behauptung, es gäbe auf Förderungen keinen Rechtsanspruch, wird durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes mit der Zahl 3Ob83/18d vom 23. Mai 2018 klar widerlegt. Bezogen hat sich dieses Urteil ebenfalls auf einen Förderfall im Burgenland. Eigentlich sollte es daher im Amt d. bgld. Landesregierung bekannt sein.
Aber vielleicht ist diese Verzögerung bei der Auszahlung von Fördergeldern ein weitere Möglichkeit, bestimmte Gemeinden „bestmöglich“ zu unterstützen.

 

LH möchte unser Wasser privatisieren

In den Sommergesprächen im Rahmen von „Burgenland heute“ hat Landeshauptmann Doskozil angekündigt, dass er alle Wasser- und Abwasserverbände des Burgenlandes in die Energie Burgenland eingliedern möchte. Dieses Vorhaben ist nicht nur rechtlich problematisch (Gemeindeautonomie ist in der Bundesverfassung festgeschrieben, Verbände sind teilweise nach dem Wasserrechtsgesetz, einem Bundesgesetz, gebildet) sondern birgt eine ganz große Gefahr.

Die Energie Burgenland ist nämlich eine Aktiengesellschaft. Somit würde die Daseinsvorsorge im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung privatisiert werden. Es darf nicht passieren, dass in einer Zentrale in Eisenstadt über Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen unserer Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung entschieden wird und dass Aktionäre, die berechtigterweise Gewinnabsicht haben, über den Preis des Wassers bestimmen.

Unsere Gemeindevertretung spricht sich daher vehement gegen eine solche Vorgehensweise aus. Wasser ist eines der elementarsten Dinge und muss im Besitz der öffentlichen Hand bleiben.

 

E-Bike Kurs

Elektrofahrräder werden in Österreich immer beliebter. Der Boom spiegelt sich allerdings auch in der Unfallstatistik wider. Fast 30 % aller im Jahr 2019 tödlich verunglückten Radfahrer waren auf einem E-Bike unterwegs.

Im Rahmen einer Kooperation setzen der ÖAMTC und die Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld. daher ein Zeichen in Sachen Verkehrssicherheit. Im geschützten Rahmen findet am

Freitag, dem 11. September 2020 auf derm Gelände der Fa. Baupartner-Kirisits
Bundesstraße 5
(ehemals Autohaus Schatz-Draskovich)

ein kostenloser E-Bike-Kurs mit eigens geschulten ÖAMTC-Trainern statt.

Kurs 1: 9 – 12 Uhr
Kurs 2: 13 – 16 Uhr

Das Angebot richtet sich an Einsteiger, Umsteiger und Wiedereinsteiger.
Anmeldungen sind an die Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld. (post@ollersdorf.bgld.gv.at oder 03326/52444) zu richten und werden nach dem Datum des Einlangens berücksichtigt. Pro Gruppe müssen mind. 5 und dürfen max. 10 Personen teilnehmen. Für all jene, die nicht mit dem eigenen E-Bike kommen, besteht die Möglichkeit, sich kostenlos E-Bike und Helm auszuleihen.

 

Primiz Pater Tarcisius Georg Sztubitz

Am Samstag, dem 10. Oktober 2020 wird unserem Ortskind um 10 Uhr in der Stiftskirche Heiligenkreuz von Christoph Kardinal Schönborn die Priesterweihe gespendet.
Ursprünglich war geplant, dass die Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld. die Möglichkeit einer kostenlosen Busfahrt zu dieser Weihe organisieren wird, damit möglichst viele Ollersdorferinnen und Ollersdorfer dabei sein können.

Aufgrund der Covid-19-Bestimmungen ist die Teilnahme jedoch aus derzeitiger Sicht nur sehr wenigen geladenen Gästen gestattet.
Die Primizfeierlichkeiten in Ollersdorf finden am Wochenende 17. und 18. Oktober 2020 statt. Derzeit ist folgendes Programm vorgesehen:

Samstag, 17. Oktober
16.00 Uhr: Empfang des Primizianten am Kirchenplatz mit Marienandacht in der Pfarrkirche

Sonntag, 18. Oktober
09.15 Uhr: Versammlung der Gläubigen beim Elternhaus in der Neudauer Landstraße 5
09.30 Uhr: Prozession zur Pfarrkirche
10.00 Uhr: Primizhochamt mit Primizsegen
17.00 Uhr Dankandacht in der Pfarrkirche

Die gesamte Ortsbevölkerung ist zur Teilnahme an diesem für Ollersdorf erfreulichen Ereignis herzlichst eingeladen.

 

Probleme mit Hundekot

In der letzten Zeit kommt es leider wieder vermehrt zu Beschwerden über Hundekot auf privaten Garten- und Grünflächen. Auf auf Gehsteigen werden immer wieder Verunreinigungen festgestellt. Sogar im Friedhof – obwohl dort aufgrund einer Verordnung ein Hundeverbot gilt – werden Hundekotablagerungen festgestellt.
Es besteht von seiten der Gemeindevertretung absolutes Verständnis dafür, dass auch Hunde ihre “Bedürfnisse“ erledigen müssen. Um Verunreinigungen zu vermeiden, wurden Entnahmestellen mit Sackerln für Hundekot aufgestellt. Falls solche nicht in der Nähe sind, wäre es wünschenswert, wenn die Hundehalter die von ihrem Hund verursachten Verunreinigungen beseitigen würden, oder möchten Sie, dass es in ihrem Garten so aussieht?

Hundekot in der Wiese