Beschlüsse des Gemeinderates

In der Sitzung am 30. April 2020 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Rechnungsabschluss 2019

Gesamteinnahmen 1,569.866,28
Gesamtausgaben 1,538.645,73
Überschuss 31.220,55

Haupteinnahmen (in EURO)

Bedarfszuweisungen (= minus 14 % !!) 97.489,94
Ertragsanteile 767.262,54
Finanzzuweisung (Strukturfonds) 81.624,00
Kanalbenützungs- u. -anschlussgebühr 151.084,60
Wasserbezugsgebühr 57.226,80
Grundsteuer 49.569,60
Kommunalsteuer 71.773,21
Ortstaxen 6.454,50
Zuschüsse zum Wasserleitungs-bzw. Kanalausbau von Bund und Land 42.460,18
Wasseranschlussgebühr, Zählermiete 3.538,75
Mieteinnahmen 7.328,00
Abfallbehandlungsbeitrag 10.472,00
Elternbeitrag Nachmittagsbetreuung 16.939,60
Förderung Bund Nachmittagsbetreuung 9.000,00
Stromverkauf Photovoltaik 5.034,87
Grabstellen- u. Leichenhallengebühr 3.280,00
Zuschuss aus dem Katastrophenfonds 7.825,14
Förderung Straßenbau (nicht ausbezahlt.) 34.984,69
Grundstücksverkäufe 32.263,50

Hauptausgaben (in EURO):

Vertretungskörper (polit. Organe) 88.567,26
Verwaltung 229.976,26
Salzwasserspeicher f. Blackoutvorsorge 34.418,48
Feuerwehrwesen 15.003,66
Volksschule 48.820,47
Nachmittagsbetreuung 33.039,25
Schulbeiträge 33.255,81
Kindergarten u. Zubringerdienst 86.758,90
Vereinsförderungen 9.565,00
Sozialausgaben 263.807,41
Gemeindestrassenerhaltung 135.866,12
Winterdienst 11.734,93
Sanierung Straße Hocheck 56.879,26
Instandhaltung Straßenbeleuchtung 5.426,18
Strom f. Straßenbeleuchtung 13.342,17
Beitrag an Wasserverband 34.483,38
Beitrag an Abwasserverband 65.284,24
Ortsbildpflege 10.059,87
Instandh. Kanal, Wasserleitung 71.467,44
Beiträge Streminstandhaltung 12.026,22
Hochwasserschutz Kölbing 22.000,00
Instandhaltung Friedhof u. Leichenhalle 2.455,82
Sanierung Hobel-Haus 6.900,32
Fremdenverkehrs- und Wirtschaftsförderung 18.212,41
Müll- u. Schuttbeseitigung 22.514,87
Kreditrückzahlungen inkl. Zinsen 146.425,34
Ehrungen und Auszeichnungen 7.888,50

Zum 31.12.2019 betrugen die offenen Darlehensschulden für

Neubau Gemeinde- u. Feuerwehrhaus 247.209,29
Ausbau der Ortswasserleitung 343.508,30
Ortskanalisation 330.160,18
Ortsdurchfahrt u. Straßenbeleuchtung 289.090,47
Hochwasserschutz Listenbach 50.085,38
Gesamt 1,260.053,62

Dazu kommen Haftungen für den Abwasser- und Wasserverband in Höhe von 469.477,88 Euro.

Die Pro-Kopf-Verschuldung inkl. Haftungen liegt mit 31.12.2019 bei 1.853 Euro und ist im vergangenen Jahr somit um mehr als 9 % gesunken.

 

Nachmittags- und Ferienbetreuung

Die Nachmittagsbetreuung in der Volksschule Ollersdorf wird auch im kommenden Schuljahr weitergeführt. Die monatlichen Elternbeiträge wurden mit 88 Euro für 5 Tage, mit 70,40 Euro für 4 Tage sowie mit 52,80 Euro für 3 Tage festgesetzt. Der Beitrag für den tageweisen Besuch wurde mit 10 Euro pro Tag festgesetzt.

Die Bundesförderung in Höhe von 9.000 Euro wird in voller Höhe an die Eltern weitergegeben und die Zuzahlung der Gemeinde im bisher bestehenden Ausmaß beibehalten, sodass die Nachmittagsbetreuung zu diesen günstigen Konditionen möglich ist.

Die Elternbeiträge für die Ferienbetreuung im Monat Juli (Montag bis Freitag von 8 – 16.30 Uhr) wurden unter Beibehaltung der bisherigen Förderzuschüsse wie folgt festgelegt:

bei Teilnahme von 6 bis 12 Kindern: 230 Euro
bei Teilnahme von mehr als 12 Kindern: 115 Euro

 

Örtliches Entwicklungskonzept

Das Bgld. Raumplanungsgesetz 2019 sieht vor, dass alle Gemeinden ein örtliches Entwicklungkonzept für die vorhandenen bzw. geplanten Flächenwidmungen erstellen und in Form einer Verordnung rechtsverbindlich erlassen müssen. Die Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld. hat bereits im Jahr 2017 ein örtliches Entwicklungskonzept be-schlossen. Dieses muss nun überarbeitet, auf den neuesten Stand gebracht und entsprechend der neuen Planzeichenverordnung erlassen werden. Mit der Durchführung diesere Arbeiten wurde die Raumplanerin der Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld., Frau Architektin DI Hildegard Blasch aus Oberwart, beauftragt.

 

Bepflanzung Hochwasserschutz Kölbing

Die noch ausstehenden Bepflanzungsarbeiten an den Böschungen des Hochwasserschutz-Rückhaltebeckens im Kölbing zur Vermeidung von Rutschungen und zur Wiederherstellung der natürlichen Umgebung wurden von der Fa. Schuller Bau in Zusammenarbeit mit der Abt. 5 (Wasserbauabteilung) des Landes Burgenland durchgeführt. Die Kosten dafür konnten durch zähe Verhandlungen des Bürgermeisters auf rund 9.000 Euro „gedrückt“ werden. Das „Erstangebot“ lag bei fast 49.000 Euro.

 

Sanierung Gehsteige

Im Budget 2020 ist die Sanierung des Gehsteiges vom Haus Strobl Günter (Angerstr. 15) bis nach dem Haus Nikles (Angerstr. 17) vorgesehen. Diese Arbeiten wurden mit einer Auftragssumme von 7.148,60 Euro an die Fa. Klöcher BaugesmbH vergeben. Die Durchführung der Arbeiten ist für den Sommer geplant.

 

Austausch Dachflächenfenster Volksschule

Bei Starkregen ist es in der Volksschule in letzter Zeit immer wieder zu Wassereintritten über die Dachflächenfenster gekommen, da diese aufgrund ihres Alters nicht mehr entsprechend abgedichtet haben. Die Fa. Rene Krancz aus Ollersdorf wurde nunmehr beauftragt, die 5 Dachflächenfenster zu erneuern.

 

Antrag auf LEADER-Förderung Projekt LOOP

Die Gemeinden Burgauberg-Neudauberg und Ollersdorf beabsichtigen gemeinsam der symptomatischen Situation im Südburgenland einerseits von Abwanderung junger und gut ausgebildeter Menschen, wie auch einem allgemeinen Bevölkerungsrückgang mittels gebündelter Maßnahmen entgegenzuwirken und für die Erhöhung der Lebens- und Standortqualität zu sorgen. Um das zu erreichen, sollen gemeindeübergreifende ebenso wie die besonderen individuellen Potentiale erhoben, evaluiert und in einem gemeinsamen Projekt beispielgebend als Modellregion gestaltet werden. Mit der Vernetzung der vereinenden Infrastrukturprojekte (Errichtung Gemeindezentrum in Burgauberg und Adaptierung des Hobel Hauses) und den erforderlichen Investitionen soll eine deutlich höhere Wirksamkeit in der Breite als bei alleinigem Vorgehen erreicht werden. Das durch die umgesetzten Maßnahmen kreierte Kreislaufsystem soll den Namen LOOP erhalten.

Um dieses Projekt in das laufende LEADER-Programm positionieren zu können, hat der Gemeinderat die Bildung einer Gemeindekooperation (Arbeitsgemeinschaft), der Gemeinden Burgauberg-Neudauberg und Ollersdorf beschlossen.

 

Gemeindeamt wieder geöffnet

Nachdem sich die Corona-Pandemie durch entsprechende Maßnahmen abgeschwächt hat, beginnt nun die schrittweise Rückkehr in die gewohnten Abläufe.

Das seit dem 16. März 2020 geschlossene Gemeindeamt wird

ab Montag, dem 18. Mai 2020

wieder für den Parteienverkehr geöffnet, und zwar von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

Um einen geregelten und vor allem auch den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung entsprechenden reibungslosen Ablauf des Parteienverkehrs gewährleisten zu können, sind folgende Maßnahmen unbedingt zu beachten:

  • Tragen eines Mundschutzes
  • 1 Meter Mindestabstand
  • beim Eintritt Hände desinfizieren
  • auf Händeschütteln verzichten

 

Gemeindebücherei wieder geöffnet

Die Gemeindebücherei hat ab Mittwoch, dem 20. Mai 2020, wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!

 

Kinderspielplatz wieder geöffnet

Aufgrund der Lockerungen der Corona-Maßnahmen ist die Benützung des Kinderspielplatz sowie des Skaterplatzes beim Gemeindeamt unter Einhaltung der nötigen Sicherheitsmaßnahmen ab Montag, dem 18. Mai 2020 wieder erlaubt.

 

Gehsteig ist kein Parkplatz

In der letzten Zeit sind im Gemeindeamt einige Hinweise und Beschwerden eingegangen, dass Gehsteige immer wieder als „Dauerparkplätze“ genutzt werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir die Fahrzeughalter darauf aufmerksam machen, dass gem. § 24 Ziffer o) der Straßenverkehrsordnung das Halten und Parken verboten ist, wenn Fußgänger, insbesondere auch Personen mit Kinderwagen oder Behinderte mit Rollstuhl, an der Benützung eines Gehsteiges, eines Gehweges oder eines Geh- und Radweges gehindert sind.
Im Sinne der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs wird um Einhaltung dieser Bestimmungen ersucht.

 

Sperrmüllsammlung

Die nächste Sperrmüll- und Problemstoffsammlung findet am

Freitag, dem 22. Mai 2020

im Zeitraum von 13 – 16 Uhr im Abfallsammelzentrum Litzelsdorf statt.

Ab diesem Zeitpunkt finden die Sammlungen wieder gemäß dem Ihnen am Jahresbeginn zu-gestellten Müllkalender statt!!

Grünschnitt sowie Baum- und Strauchschnitt können jederzeit auf dem dafür neu geschaffenen Platz gegenüber des Abfallsammelzentrums Litzelsdorf entsorgt werden.

 

Regionales Desinfektionsmittel

Die Firma Lagler aus Kukmirn, die unter der Geschäftsführung des Ollersdorfers Michael Wukovits steht, produziert seit Neuestem Desinfektionsmittel nach einer Rezeptur der Weltgesundheitsorganisation WHO.

Diese Produkte werden auch von der Firma Bischof Nudel in Ollersdorf vertrieben.

 

Unbelehrbar?

Zum wiederholten Male musste leider festgestellt werden, dass trotz Aufforderung in den Gemeindenachrichten noch immer verschiedenste Dinge, die nicht über das WC oder andere Zuleitungen von Hausanschlüssen in den Schmutzwasserkanal zu entsorgen sind, in der Kanal-Pumpstation Graben landen. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Toiletten-Feuchttücher und Damenhygieneartikel.

Vor allem die Feuchttücher, die sich nicht zersetzen und beim Ansaugvorgang durch die Pumpe aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zerkleinert werden können, führen zu Verstopfungen und in Folge zu einem Zerreibe der Schneide- und Schaufelräder bzw. des gesamten Pumpenantriebes und führen zum Totalschaden der Pumpe. Erst im Vorjahr musste eine Pumpe in dieser Pumpstation deswegen erneuert werden – Kostenpunkt rund 7.000 Euro. Im Jahr 2016 mussten aus demselben Grund in die Reparatur einer defekten Pumpe 4.000 Euro investiert werden.

Nun ist es wiederum passiert, dass eine Pumpe aufgrund von Fehlwürfen kaputt gegangen ist und repariert, schlechtestenfalls ersetzt werden muss. Nachstehendes Foto zeigt die Feuchttücherklumpen, die sich im Pumpwerk verfangen hatten.

Klumpen von Feuchttüchern und Hygieneartikel neben einem Wasserrohr

Um die möglichen Verursacher dieser unnötigen Arbeiten und Kosten ausfindig zu machen, werden die betroffenen Hausanschlussschächte kontrolliert und im Falle eines nachweislichen Fehlverhaltens werden die dadurch entstandenen Kosten an die Verursacher verrechnet. Es ist nämlich nicht einzusehen, dass die Allgemeinheit für das Fehlverhalten Einzelner aufkommen muss.