Gemeinderatsbeschlüsse

In der Sitzung am 10. April 2024 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

*) Rechnungsabschluss 2023

Ergebnishaushalt:
Erträge 1,807.906,86
Aufwendungen 2,124.626,17
Nettoergebnis – 316.719,31

Finanzierungshaushalt:
Einzahlungen 1,721.243,07
Auszahlungen 1,934.128,48
Geldfluss VA-wirksame Gebarung – 212.885,41

Auf den ersten Blick mögen diese Ergebnisse viel-leicht „besorgniserregend“ aussehen. Bei etwas näherer Betrachtung ist jedoch klar, dass – wenn sämtliche zugesagte Förderungen (vor allem vom Land Burgenland) zeitgerecht geflossen wären – sich die Ergebnisse wesentlich anders dargestellt hätten.

Folgende Zahlungen an die Gemeinde waren zum Zeitpunkt 31. 12. 2023 noch offen – und sind leider auch bis zum heutigen Tag nicht geflossen:

*) Entschädigung für die Einleitung von Oberflächenwässer in den Kanal 118.000
*) 2. Rate Förderung Feuerwehrauto neu 45.000
*) Zuschuss aus dem Katastrophenfonds für den Ankauf des neuen Feuerwehrautos 45.000
*) Kommunales Investitionspaket (noch nicht abgerufen, weil Verwendung noch unklar) 95.000
*) Förderung LOCALRes-Projekt (verzögert wegen Wechsel des Projektofficers) 50.000
*) Anteil an der Baulandsteuer (weil vom Land bis heute nicht vorgeschrieben) 16.000

Insgesamt ausständige Summe 369.000

 

Somit wären sowohl Ergebnis- als auch Finanzierungshaushalt positiv gewesen, hätten alle Beteiligten ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gemeinde auch eingehalten.
Dazu kommt noch die Tatsache, dass die Zinsbelastung aufgrund der herrschenden Zinssituation – auf die die Gemeinde keinerlei Einfluss hat – um rund 14.000 Euro angestiegen ist und die Ausgaben für Sozialhilfe um rund 29.000 Euro gegenüber dem Voranschlag gestiegen sind.

Die finanzielle Situation der Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld. kann daher als stabil und nicht besorgniserregend angesehen werden, auch wenn immer wieder versucht wird, dies anders darzustellen.

Dass die geldliche Situation für die Gemeinden zur Zeit nicht allzu rosig ist, ist jedoch keine ortsspezifische, sondern eine österreichweite Tatsache.

Haupteinnahmen

Bedarfszuweisungen 155.388,30
Ertragsanteile 889.726,66
Finanzzuweisung Bund (Strukturfonds) 52.695,00
Kanalbenützungsgebühr 202.791,26
Kanalanschlussgebühr 15.943,10
Wasserbezugsgebühr 72.423,10
Grundsteuer 69.306,06
Kommunalsteuer 69.027,50
Ortstaxen 10.605,00
Zuschüsse zum Wasserleitungs-bzw. Kanalausbau von Bund und Land 8.108,24
Wasseranschlussgebühr, Zählermieten 7.710,14
Mieteinnahmen 7.791,32
Abfallbehandlungsbeitrag 14.500,00
Elternbeitrag Nachmittagsbetreuung 16.936,60
Förderung Bund Nachmittags-/Ferienbetr. 5.712,99
Stromverkauf Photovoltaik 6.265,78
Grabstellen- u. Leichenhallengebühr 1.540,00
Rückersatz Pflegefonds durch Bund 19.605,87
Förderung für Arbeitskräfte 18.626,16
Förderung für Güterwege 9.962,74
Standesamtsgebühren 4.747,20
Jagdpacht 4.300,00

Hauptausgaben

Vertretungskörper (polit. Organe) 103.693,97
Verwaltung 232.014,47
Instandhaltung Gemeindeamt 25.922,10
Versicherungen 14.373,95
Rechts- und Steuerberatungskosten 8.936,36
Änderung Flächenwidmungsplan 13.620,00
Feuerwehrwesen 55.096,25
Restzahlung neues Tanklöschfahrzeug 60.781,34
Leasing neues Tanklöschfahrzeug 10.982,86
Volksschule 64.800,03
Nachmittagsbetreuung 44.235,72
Schulbeiträge Mittel- u. Berufsschulen 37.037,89
Kindergarten u. Zubringerdienst 136.885,20
Vereinsförderungen 8.360,00
Sozialausgaben (+ 17 % zum Vorjahr) 338.587,20
Beitrag Rotes Kreuz für Rettungswesen 12.361,66
Gemeindestraßenerhaltung 198.355,22
Straßenausbau Zufahrt OSG Hauptstr. 39.406,30
Leitplanke Hocheck 10.102,88
Winterdienst 19.341,83
Instandhaltung Straßenbeleuchtung 14.424,93
Strom f. Straßenbeleuchtung 24.431,53
Energiekosten Gemeindeamt, Feuerwehr, Volksschule, Leichenhalle, Hobel-Haus, Pumpstationen 46.637,09
Beitrag an Wasserverband 51.715,96
Beitrag an Abwasserverband 57.168,36
Sanierung Kanal 32.725,99
Ausbau Kanal 32.483,08
Ausbau Wasserversorgung 27.037,46
Beiträge Streminstandhaltung 4.328,01
Fremdenverkehrs- und wirtschaftsförderung 8.218,40
Förderung v. Alternativenergieanlagen 10.114,60
Müll- u. Schuttbeseitigung 25.203,78
Kreditrückzahlungen inkl. Zinsen 219.988,44

 

Die offenen Darlehensschulden zum 31. 12. 2023 betrugen für

Neubau Gemeinde- u. Feuerwehrhaus 38.012,70
Ausbau der Ortswasserleitung 205.733,62
Ortskanalisation 239.252,66
Ortsdurchfahrt u. Straßenbeleuchtung 167.524,57
Hochwasserschutz Listenbach 43.904,57
Gesamt 694.428,12

Dazu kommen Haftungen für den Wasser- und Abwasserverband in Höhe von 336.684,53 Euro.

Die Pro-Kopf-Verschuldung inkl. Haftungen liegt mit 31. 12. 2023 bei 968 Euro.

Zum Vergleich: Die Schulden des Landes Bur-genland inkl. Haftungen und Landesholding betrugen mit Ende 2022 (für 2023 liegen noch keine Zahlen vor) rund 2.500 Millionen Euro.

Jede Burgenländerin und jeder Burgenländer (vom Säugling bis zum Greis) hat damit rund 8.393 Euro Schulden angehäuft. Die Pro-Kopf-Verschuldung ist somit fast 10 mal (!!!) so hoch wie jene der Marktgemeinde Ollersdorf.

Die Einkaufstour des vergangenen Jahres (Zuckerfabrik, Sektflaschen, Landesbusse etc.) sind darin noch gar nicht beinhaltet!

Das Reinvermögen unserer Marktgemeinde – nach Abzug aller Schulden und Verbindlichkeiten – beläuft sich mit Stichtag 31. 12. 2023 auf 6.184.290,65 Euro.

*) Nachmittags- und Ferienbetreuung

Die Nachmittagsbetreuung in der Volksschule Ollersdorf wird auch im kommenden Schuljahr weitergeführt. Die monatlichen Elternbeiträge wurden mit 88 Euro für 5 Tage, mit 70,40 Euro für 4 Tage sowie mit 52,80 Euro für 3 Tage fest-gesetzt.
Der Beitrag für den tageweisen Besuch wurde mit 10 Euro pro Tag festgesetzt.

Die im Bildungsinvestitionsgesetz vorgesehene Bundesförderung wird in voller Höhe an die Eltern weitergegeben und die Zuzahlung der Gemeinde im bisher bestehenden Ausmaß beibehalten, sodass die Nachmittagsbetreuung zu diesen günstigen Konditionen möglich ist.

Die Elternbeiträge für die Ferienbetreuung im Monat Juli (Montag bis Freitag von 7.30 – 16.00 Uhr) wurden unter Beibehaltung der bisherigen Förderzuschüsse wie folgt festgelegt:

Teilnahme von 6 bis 12 Kindern: 270 Euro
Teilnahme von mehr als 12 Kindern: 200 Euro

Entgegen anders lautenden Informationen ist dieser Betrag nicht zu hoch. Die Berechnungs-formel ist in den letzten Jahren immer gleich geblieben, die moderaten Anpassungen erklären sich durch die Lohnerhöhungen der für die Ferien-betreuung eingesetzten 3 Pädagoginnen.

Die Beschlussfassung des Kostenbeitrages im Gemeinderat erfolgte all die Jahre – mit Aus-nahme des heurigen – immer einstimmig.

Die Ferienbetreuung der Marktgemeinde Ollerdsorf i. Bgld. wird seit jeher nach dem Bildungsinvestitionsgesetz und nicht – wie fälschlicherweise behauptet – nach dem Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz organisiert.

Sämtliche Abrechnungen der letzten Jahre wurden von der zuständigen Abteilung des Landes als korrekt angesehen und die dafür vorgesehene Förderung auch ausbezahlt.

*) Abgabenverordnungen

Aufgrund des neuen Finanzausgleichsgesetzes mussten alle Abgabenverordnungen neu beschlossen werden. Die Höhe der Abgaben blieb unverändert – auch Dank der Gebührenbremse des Bundes.

*) Baurechtsvertrag Kindergarten

Da die Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld. mit 1. Jänner 2025 den Betrieb des Kindergartens von der Caritas übernehmen wird, wurde ein Vertrag zwischen der Pfarre Ollersdorf, der Caritas und der Gemeinde abgeschlossen.
Dieser sieht vor, dass die Marktgemeinde Olles-dorf i. Bgld. bis 31. 12. 2054 auf die im Besitz der Pfarre befindliche Liegenschaft ein Bau-recht erhält und die Caritas auf ihr bisheriges Baurecht verzichtet.

Die Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld. leistet einen jährlichen Bauzins in Höhe von 2.627,32 Euro und ist damit bis zum Auslaufen des Bau-rechts Eigentümerin des Kindergartens

*) Grundankauf

Der Kaufvertrag mit der Familie Oswald, Franz-Csar-Gasse 1, betreffend den Ankauf von 2 Stück Bauplätzen mit je 900 m² Größe durch die Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld. wurde in der vorliegenden Form beschlossen.
Mit diesem Vertrag tritt die Familie Oswald auch die benötigten Grundstücke für die Errichtung der Zufahrtsstraße kostenlos an die Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld. ab.

*) Widmung als öffentliches Gut

Jene Grundstücke, die als Zufahrtsstraße für die neuen Bauplätze in der Franz-Csar-Gasse verwendet werden, wurden per Verordnung als „öffentliches Gut“ gewidmet.

*) Förderrichtlinien

Der Gemeinderat hat Richtlinien für Förderungen von Familien, Schülern und Studenten, Auszubildenden, Sich Fortbildenden und Pensionisten (Familien – und Sozialförderungen) sowie zur Förderung von Investitionen in die Erzeugung/Nutzung von Alternativenergie und die Anschaffung von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur beschlossen.
Diese Förderrichtlinien können im Gemeindeamt jederzeit eingesehen werden bzw. wurden bereits am 2. Mai über die Gemeinde-App veröffentlicht.

In der Sitzung am 30. April 2024 hat der Gemeinde-rat folgende Beschlüsse gefasst:

*) Kanal-, Straßen- und Wasserbau

Die Arbeiten für die Errichtung der Straßen, so-wie der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen im Bereich der neuen Siedlungsgebiete in der Neudauer Landstraße und der Franz-Csar-Gasse wurden an die Fa. Klöcher Bau vergeben. Mit den Arbeiten soll spätestens An-fang Juni gestartet werden.

*) Abtretungsvertrag

Der Abtretungsvertrag mit der Alcedo Pro-jektenwicklungsgmbH, die im Bereich der Kreu-zung Neudauer Landstraße/Bergsteig Doppelhaus-hälften errichtet, wurde in der vorliegenden Form abgeschlossen. Damit tritt diese Firma die für die Errichtung der Zufahrtsstraßen nö-tigen Flächen kostenlos an die Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld. ab.

Der Gemeindevorstand hat in seinen Sitzungen am 12. April 2024 sowie am 18. April 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

*) Anbieterwechsel bei Energie

Nachdem der bisherige Lieferant von Strom und Erdgas an die Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld., die Burgenland Energie, für den per 31. März 2024 ausgelaufenen Liefervertrag ein Verlängerungsangebot vorgelegt hat, wurde dazu auch ein Vergleichs-angebot eingeholt.

Dieses hat sich als deutlich günstiger (10,356 ct/kwh statt 14,90 ct/kwh bei Strom bzw. 4,66 ct/kwh statt 5,70 ct/kwh bei Erdgas) für die Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld. herausgestellt. Es wurde daher einstimmig beschlossen, mit der Energie Steiermark einen Energieliefervertrag zu Fixpreisen bis zum 31. Dezember 2025 abzuschließen.

*) Bankerlweg

Mit der Durchführung der Herstellung der Plätze für die Errichtung des Bankerlweges wurde die Firma Zeugin aus Litzelsdorf beauftragt. Mit den Arbeiten wird im Laufe des Monats Mai begonnen.

 

EU-Informationsbus

Am Dienstag, dem 28. Mai 2024 wird im Zeitraum von 9 – 12 Uhr der EU-Informationsbus des Bundeskanzleramtes in Ollersdorf am Platz vor dem Gemeindeamt Halt machen.
In diesem Rahmen können Sie Fachleuten und Experten vor Ort Fragen über die Europäische Union stellen und sich Informationen einholen.
Zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ist die gesamte Ortsbevölkerung herzlich eingeladen.

 

Poolfüllkalender

Es wird nochmals in Erinnerung gerufen, dass der Wasserverband Thermenland auch heuer wieder für seine Mitgliedsgemeinden den Poolfüllkalender erstellt, um die Wasserversorgung nicht zu überlasten. Sie finden den Poolfüllkalender auf der Website des Wasserverbandes

https://wvb-thermenland.at

Bei Fragen können Sie Wassermeister Karl Hasler unter der Telefonnummer 0676/306 85 18 kontaktieren. Bitte im Fall einer geplanten Poolfüllung Ihre Daten dort eintragen!

 

Trinkwasseruntersuchung

Die letzte Untersuchung des Trinkwassers, das mehrmals jährlich überprüft wird, hat im April stattgefunden. Dabei wurde vom Prüfinstitut AGES folgende Beurteilung ausgesprochen:

Das Wasser entspricht im Rahmen des durchgeführten Untersuchungsumfanges den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften und ist zur Verwendung als Trinkwasser geeignet.

In das gesamte Gutachten können Sie jederzeit im Gemeindeamt zu den Amtsstunden Einsicht nehmen.

 

Leinenpflicht

Aus gegebenem Anlass wird nochmals darauf hin-gewiesen, dass im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld. Leinenpflicht für Hunde herrscht.
Bei Nichtbeachtung dieser Maßnahme kann es im Anlassfall auch zur Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen die Hundehalter kommen.

 

Rohrbruch im Friedhof

Der im Friedhof im November des Vorjahres fest-gestellte Rohrbruch ist durch eine komplette Neuverlegung von Leitungen nun behoben, die Wasserversorgung wieder voll intakt. Der Rohrbruch wurde – wie in einem Schreiben vor einiger Zeit erwähnt – nicht „aus Jux und Tollerei“ erst jetzt repariert, sondern weil Grabungsarbeiten bei Frost im Winter schwer möglich sind. Auch ist – entgegen anders lautender Behauptungen – kein Trinkwasser sinnlos vergeudet worden, da die Leitungen im Friedhof im Winter abgedreht werden – so wie es jeder vernünftige Mensch bei seiner Hauswasserleitung auch tut!