Gemeinderatsbeschlüsse

In der Sitzung am 4. März 2021 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

*) Für die Freiwillige Feuerwehr ein neues Tanklöschfahrzeug TLF 3000 der Marke Mercedes mit Seilwinde von der Fa. Seiwald, Oberalm, zum Preis von 394.865,65 Euro anzukaufen.

*) Die Finanzierung des neuen Tanklöschfahrzeuges über ein Leasing Modell der Raiffeisen Leasing Österreich GmbH abzuwickeln. Dieses Modell hat sich als günstigstes Finanzierungsmodell herausgestellt. Die Finanzierungskosten belaufen sich für eine Laufzeit von 9 Jahren auf rund 12.000 Euro. Eine Kreditfinanzierung wäre einerseits teurer gewesen, andererseits bietet das Leasing-Modell zusätzlich noch einen steuerlichen Vorteil für die Gemeinde.

*) Mit den Kanalanschlussarbeiten im Bereich der Neudauer Landstraße zwischen den Häusern Wohlrab und Tamandl die Fa. Steco aus Oberwart mit einer Auftragssumme von 26.138,28 Euro zu beauftragen. Diese Arbeiten wurden aufgrund des Baues von 2 Wohnhäusern in diesem Bereich nötig.

*) Mit den Erd- und Baumeisterarbeiten für die Abwasserbeseitigungsanlage Ollersdorf BA 10 „Sanierung in offener Bauweise“ im Bereich des Steinbachweges und der Königsleitn die Fa. Porr aus Stegersbach mit einer Auftragssumme von 67.816,96 Euro zu beauftragen. Diese Arbeiten sind Teil des Sanierungskonzeptes für die Kanalisationsanlage. Ende März wird es mit der bauausführenden Firma eine Begehung vor Ort geben, damit so rasch als möglich mit den Arbeiten begonnen werden kann. Derzeit läuft noch ein Ausschreibungsverfahren für jenen Teil der Sanierung, der ohne Grabarbeiten durch eine sogenannte Inline-Sanierung durchgeführt werden kann. Die Auftragsvergabe wird in der nächsten Sitzung des Gemeinderates erfolgen. Mit diesen Arbeiten soll im Sommer begonnen werden. Die bisher noch nicht überprüften Teile der Kanalisationsanlage werden in den nächsten Monaten ebenfalls mit der Kamera inspiziert.

 

Neues Einsatzfahrzeug

Nachdem das bisherige Tanklöschfahrzeug unserer Freiwilligen Feuerwehr, das aus dem Jahr 1990 stammt, nicht mehr dem Stand der heutigen Technik entspricht und auch schon reparaturanfällig ist, hat sich der Gemeinderat entschlossen, ein neues Tanklöschfahrzeug anzukaufen.

Es handelt sich dabei um ein TLF 3000 mit Allradantrieb und Seilwinde, welches den Vor-gaben und Wünschen unserer Feuerwehr vollends entspricht.

Geliefert wird es von der Fa. Seiwald in Oberalm (Salzburg). Die Kosten dafür betragen rund 395.000 Euro und werden wie folgt aufgebracht:
145.000 Euro Freiwillige Feuerwehr Ollersdorf, 145.000 Euro Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld. sowie 105.000 Euro durch Fördergelder des Landesfeuerwehrverbandes, bei denen es sich um Vorabzüge von den Ertragsanteilen der Gemeinden handelt, dh. dass die Marktgemeinde Ollersdorf seit 1990 in einen Fördertopf eingezahlt hat, um dieses Geld bei Bedarf abrufen zu können. Die Lieferung und Inbetriebnahme soll im Sommer 2022 erfolgen.

Die Gemeindevertretung möchte sich hiermit bei allen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, die bei der Planung und Abwicklung des Beschaffungsvorganges mitgewirkt haben, herzlich bedanken.

 

Corona-Teststraße

Bereits seit 16. Feber 2021 gibt es im Sitzungssaal unserer Marktgemeinde die Möglichkeit, sich kostenlos auf COVID-19 testen zu lassen.
Die Testungen finden jeweils dienstags und freitags von 14 – 18 Uhr statt.
Eine Voranmeldung unter www.oesterreich-testet.at ist nötig. Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen, ersuchen wir Sie, sich beim Gemeindeamt zu melden, um Ihnen bei der Anmeldung behilflich sein zu können.

 

Bund hilft Ollersdorf

Die österreichische Bundesregierung mit Bundeskanzler Sebastian Kurz an der Spitze zeigt in diesen schwierigen Zeiten, dass ihr die Gemeinden am Herzen liegen und streicht durch diese Wertschätzung auch die Bedeutung der Gemeinden für das Funktionieren unserer Volkswirtschaft hervor.

Nachdem Ollersdorf bereits durch das erste Hilfspaket eine Unterstützung für coronabedingt verloren gegangene Steuereinnahmen in Höhe von 97.496,01 Euro erhalten hat, wird unsere Gemeinde aus dem 2. Hilfspaket eine Summe von rund 221.550 Euro erhalten.

Damit können wichtige Infrastrukturprojekte (wie z. B. Kanalsanierung, Hochwasserschutz usw.) durchgeführt, somit die Lebens- und Wohnqualität noch weiter erhöht sowie die regionale Wirtschaft angekurbelt werden.

Das Land Burgenland hat bisher als einziges Bundesland ihren Gemeinden nicht finanziell geholfen, ganz im Gegenteil, Ollersdorf wurden Nachzahlungen für Sozialhilfe von mehr als 65.000 Euro für das Jahr 2019 verrechnet.

Auch bei der Zuteilung von Bedarfszuweisungsmittel wird auf Ollersdorf alljährlich „vergessen“. Zuletzt hatte der Bürgermeister um Bedarfszuweisungen für folgende Projekte angesucht:

a) Asphaltierung von Hauszufahrten für Jungfamilien in der Hochfeldsiedlung, im Eckriegelweg und im Hocheck
b) Ankauf von Tablets für die Volksschule
c) Sanierung des Kriegerdenkmals
d) Adaptierung der Abgabestelle für Grün- und Strauchschnitt im ASZ Litzelsdorf (gemeindeübergreifende Zusammenarbeit)

Dafür gab es von seiten des Landeshautpmannes eine Unterstützung in Höhe von 0,– (Null) Euro. Schade, dass die Ollersdorferinnen und Ollersdorfer so behandelt werden!!

 

Hundekot und Müll

Die Gemeindevertretung ist stets um ein gediegenes Ortsbild und eine saubere Umwelt bemüht. Leider muss trotz mehrmaliger Hinweise immer wieder festgestellt werden, dass manche Menschen dieses Bemühen nicht sehr ernst nehmen.
Wie sonst wäre es zu erklären, dass trotz Aufstellung zahlreicher Möglichkeiten zur Hundekotentsorgung manche Gehsteigsbereiche, Grünflächen und Privatgärten voll von „Hundstrümmerln“ sind!

Auch die Müllablagerungen in der freien Natur häufen sich wieder. Vor allem an der Ortsausfahrt Richtung Stinatz musste mit Bedauern festgestellt werden, dass unzählige Red-Bull-Dosen achtlos in die Grünflächen entsorgt werden.

Daher nochmals der Appell: Helfen Sie mit, Ollersdorf sauber zu halten. Entsorgen Sie den Kot ihrer Hunde in den dafür bereitgestellten „Sackerlstationen“. Außerdem wird ersucht, Müll nicht unachtsam in der Natur, sondern dort zu entsorgen, wo er hingehört.

 

Osterfeuer

Grundsätzlich ermöglicht die Bgld. Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung – Bgld. VVAV, LGBl. Nr. 28/2011, das Abbrennen biogener Materialen im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen.

Brauchtumsfeuer wie insbesondere Osterfeuer sind gemäß § 1 Abs. 2 Bgld. VVAV allgemein zugänglich, also öffentlich abzuhalten. Die Bundesregierung hat zur Bewältigung der COVID19-Krise Maßnahmen getroffenen, insbesondere das Verbot von Veranstaltungen gemäß § 13 Abs. 1 derr 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung BGBL. II Nr. 58/2021 in der Fassung BGBl. Nr. 111/2021.

Daher sind Brauchtumsfeuer wie insbesondere Osterfeuer in der derzeitigen Krisensituation nicht möglich und gesetzlich untersagt!

Zudem wird festgehalten, dass das Abbrennen von Grünschnitt und Gartenabfall im eigenen Garten, folglich auf Privatgrund, wenn das Feuer nicht allgemein zugänglich, also öffentlich ist, kein Brauchtumsfeuer darstellt und unter allen Umständen unzulässig ist. Das Verbrennen nicht biogener Materialien wie behandeltem Holz bis hin zu Müll ist absolut verboten.

 

Fahrtkostenzuschuss

Pendler und Lehrlinge, die trotz Verkehrsverbund für die Fahrt zu ihrem Arbeitsplatz auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind, können einen Fahrtkostenzuschuss beantragen, wenn

*) die Antragstellerin/ der Antragsteller im Burgenland den Hauptwohnsitz hat;
*) der Dienstort mehr als 20 km vom Wohnort entfernt u. mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist;
*) die Gesamtfahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel aufgrund zu langer Dauer unzumutbar ist, insbesonders bei Schicht-, Wechsel- und Nachtdienst;
*) das monatliche Bruttoeinkommen bei Alleinstehenden 3.267,– Euro nicht übersteigt. Bei Alleinverdienern erhöht sich die Einkommensgrenze für den Ehepartner sowie für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, um jeweils 10%.
Bei Ehegemeinschaften darf das monatliche Familieneinkommen maximal 5.227,– Euro betragen.

Antragsformulare liegen im Gemeindeamt auf.
Anträge für 2020 müssen bis spätestens 30.4.2021 beim Amt der Bgld. Landesregierung einlangen.

 

Urlaubsankündigung

Kreisarzt Dr. Hans Lehner befindet sich vom

29. März bis einschließlich 13. April 2021

auf Urlaub.

Seine Vertretung übernehmen: Dr. Fassl in Litzelsdorf Dr. Kedl (52625) und Dr. Zgubic (52140) in Stegersbach, Dr. Preis (52950) in Olbendorf, Dr. Schwarz (03327/8386) in St. Michael, Dr. Radakovits (03327/2138) in Güttenbach sowie ab der 2. Urlaubswoche Dr. Bodo in Oberwart (Tel: 0720/303438)

Alle Ärztedienste für Samstage, Sonn- und Feiertage finden Sie, wie gewohnt, hier.

 

Ein frohes Osterfest wünschen

Bürgermeister Bernd Strobl
Vizebürgermeister Richard Kranz
der Gemeinderat

und die
Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung