Gemeinderatsbeschlüsse

In seiner Sitzung am 30. Dezember 2021 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

*) das Grundstück Nr. 3582 der KG Ollersdorf (Bereich Kreuzung Neudauer Landstraße/Bergsteig) mit einem Gesamtausmaß von 2.167 m² zum Preis von 17 Euro je m² zum Zwecke der Errichtung von Doppelhaushälften an die Firma Ökohome GmbH aus Oberwart zu verkaufen

*) die Fa. Porr aus Stegersbach mit den nach der Kanalsanierung nötigen Asphaltierungsarbeiten auf Straßen und Gehsteigen im Kreuzungsbereich Königsleitn/ Grundweg mit einer Angebotssumme von 15.481,45 Euro zu beauftragen.

*) eine neue Friedhofsordnung zu erlassen

*) folgendes Logo für die Feierlichkeiten anlässlich 700 Jahre Ollersdorf zu verwenden:

Logo 700 Jahre Marktgemeinde Ollersdorf

 

*) die Gebühren und Abgaben für das Jahr 2022 nicht zu erhöhen

*) den Dienstpostenplan der Marktgemeinde Ollersdorf im Burgenland wie im Voranschlagsent-wurf vorgesehen festzulegen

*) den mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2023 – 2026 mit jeweils positiven Salden im Finanzierungshaushalt festzulegen

*) die Höhe des Kassenkredites bei der Raiffeisen-regionalbank Güssing-Jennersdorf mit 220.000 Euro auf gleichem Niveau wie im Vorjahr beizubehalten

*) im Jahr 2022 keine neuen Schulden zu machen und daher keine Kredite aufzunehmen.

 

Voranschlag 2022

Der Voranschlag für das Finanzjahr 2022 wurde wie folgt beschlossen:

Ergebnishaushalt
Erträge EUR 1,885.200,–
Aufwendungen EUR 1,966.100,–
Saldo EUR – 80.900,–

Finanzierungshaushalt
Einzahlungen EUR 1,795.900,–
Auszahlungen EUR 1,984.500,–
Saldo EUR – 188.600,–

Aufgrund der Abschreibung für Abnutzung (AfA), die im neuen Buchhaltungssystem der Gemeinden zu berücksichtigen sind, und die für das Jahr 2022 einen Betrag von 385.800 Euro ausmacht, ist der Ergebnishaushalt logischerweise negativ.

Der negative Saldo im Finanzierungshaushalt ergibt sich aus den zahlreichen für 2022 vorgesehenen Projekten und Investitionen.
Dieser Saldo kann einen negativen Wert aufweisen, wenn am 30. 9. des Vorjahres liquide Mittel in mindestens gleicher Höhe vorhanden sind. Die liquiden Mittel unserer Marktgemeinde am 30. 9. 2021 betrugen 231.135,10 Euro.

 

Geplante Hauptausgaben

Verwaltung EUR 357.800
Örtliches Entwicklungskonzept EUR 15.000
700-Jahr-Feierlichkeiten EUR 33.000
Sanierung Parkett Gemeindeamt EUR 10.000
Ortsfeuerwehr EUR 26.600
Ankauf TLF 3000 1. Teilzahlung EUR 165.000
Leasing TLF EUR 6.000
Volksschule inkl. Nachmittagsbetreuung EUR 98.000
Schulbeiträge
Hauptschulen EUR 22.000
Berufsschulen EUR 9.000
Sonderschulen EUR 2.100
Polytechnische Schule EUR 3.300
Musikschulen EUR 6.800
Kindergarten EUR 106.800
Heizkostenzuschuss, Fahrtechniktraining, Jugendtaxi, Seniorentaxi EUR 11.500
Sozialabgaben
Sozialhilfe (+ 19 % !!) EUR 116.100
Behindertenhilfe EUR 71.300
Sanitätsbeitrag Land EUR 4.900
Jugendwohlfahrt EUR 32.300
Krankenanstaltenbeitrag EUR 25.200
Rotes Kreuz (+ 27 % !!) EUR 15.200
Landesumlage (+ 24 % !!) EUR 28.800
Straßeninstandhaltung EUR 140.200
Gehsteigsanierung EUR 10.000
Schneeräumung und Splitt EUR 12.000
Wasserverband Thermenland EUR 54.000
Wasserversorgung laufender Betrieb (inkl. Tilgung und Zinsen) EUR 73.300
Ausbau Wasserversorgungsanlage EUR 10.000
Abwasserverband EUR 84.000
Kanal (inkl. Tilgung u. Zinsen) EUR 28.200
Kanalsanierung EUR 50.000
Ausbau der Kanalisationsanlage EUR 10.000
Müllbeseitigung EUR 16.100
Straßenbeleuchtung EUR 19.000
Beitrag Streminstandhaltung EUR 8.000
Fremdenverkehrsförderung EUR 31.100
Betriebsförderungen EUR 3.000
Förderung Alternativenergie EUR 2.000
Darlehensrückzahlung (Gemeindeamt, Ortsdurchfahrt, Hochwasserschutz Kölbing) EUR 102.200
Vereinsförderungen EUR 9.000
Jugendarbeit EUR 2.000
Ortsbildpflege EUR 3.000
Kirchturmsanierung EUR 30.000
Aussichtsplattform EUR 20.000
Projekt LocalRes EUR 30.000

 

Erwartete Haupteinnahmen

Ertragsanteile EUR 844.200
Grundsteuer A EUR 2.100
Grundsteuer B EUR 51.000
Kommunalsteuer EUR 75.000
Wasserbezugsgebühr EUR 76.500
Kanalanschlussgebühr EUR 17.000
Kanalbenützungsgebühr EUR 183.400
Abfallbehandlungsabgabe EUR 13.300
Bedarfszuweisungen EUR 110.000
Sonderbedarfszuweisung LH TLF EUR 25.000
Bedarfszuweisung Ankauf TLF EUR 45.400
Mieten EUR 8.000
Zuschüsse für Wasserleitungs- u. Kanalbau EUR 49.000
Wasseranschlussgebühren EUR 5.400
Zählermieten EUR 4.700
Elternbeiträge Nachmittagsbetr. EUR 22.000

Zuschuss Bund Nachmittagsbetr. EUR 11.000
Beitrag Land Güterwegbau EUR 10.000
Stromverkauf Photovoltaik EUR 5.000
Zuschuss f. Unwetterschäden EUR 12.200
Förderungen EU Projekt LocalRes EUR 60.000
Förderungen f. Innovationen EUR 10-000
Förderung für Arbeitnehmer EUR 21.600
Auflösung von Rücklagen BMV EUR 5.000
Zuschuss vom Pflegefonds Bund EUR 16.000
Kanalmitbenützung durch Land EUR 35.000
Grundverkauf Neudauer Landstr. EUR 35.000

 

Vorhaben 2022

Dank des bisherigen sorgfältigen und sparsamen Umgangs mit den vorhandenen finanziellen Mitteln ist für das heurige Jahr ein zukunftsweisendes, breit gefächertes und innovatives Arbeitsprogramm mit Weitblick und Verantwortungsbewusstsein möglich. Dass zahlreiche Projekte umgesetzt und noch dazu Schulden abgebaut werden können, zeigt, dass der fortschrittliche, nachhaltige und richtungsweisende Weg der Gemeindeführung zum Wohl der Ollersdorferinnen und Ollersdorfer von Erfolg gekrönt ist.

Folgende Arbeitsschwerpunkte sind geplant: Der Ankauf eines Tanklöschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr, der Ausbau des Radwegenetzes, Gehsteigsanierungen, der Ausbau der Digitalisierung, die Schaffung von neuem Wohnraum, die Sanierung des Kirchturmes, die Errichtung einer Aussichtsplattform, die Fertigstellung des Öko-Energieparks, die Feierlichkeiten anlässlich 700 Jahre Ollersdorf, Erneuerbare Energie und Schuldenabbau.

Ankauf Tanklöschfahrzeug

Das bisherige Tanklöschfahrzeug ist in die Jahre gekommen und wird daher zur Gewährleistung der Sicherheit unserer Bevölkerung durch ein neues TLF 300 der Fa. Seiwald aus Oberalm (Salzburg) ersetzt. Die Gesamtkosten dafür werden sich auf rund 400.000 Euro belaufen.
Ein Teilbetrag von 165.000 Euro wird im heurigen Jahr fällig, der Rest wird über ein Leasing-Modell finanziert. Die Inbetriebnahme des neuen Fahrzeuges ist für Ende 2022/Anfang 2023 geplant.

Ausbau des Radwegnetzes

Für das Teilstück vom jetzigen Ende des Radweges am Beginn des Promenadenweges bis zur Wallfahrtskirche sowie die Weiterführung Richtung Stegersbach entlang des Weges beim Haus Strobl (Kirchengasse 55) bis auf Höhe des Strembaches und danach weiter rechtsufrig nach Stegersbach ist die Auskofferung, Beschotterung und Asphaltierung geplant. Nach Fertigstellung dieser Abschnitte ist Ollersdorf von der Hottergrenze Litzelsdorf bis zur Hottergrenze Stegersbach durchgehend per Radweg passierbar.
Dem Bürgermeister ist es gelungen, dass diese beiden noch fehlenden Radwegteilstücke in das touristische Radwegeprogramm aufgenommen wurden und die Errichtungskosten deshalb zu 100% gefördert werden.

Gehsteigsanierung

Weitere Teilstücke von in die Jahre gekommenen Gehsteigen werden saniert. Dafür sind 10.000 Euro vorgesehen.

Ausbau der Digitalisierung

Der digitale Informationsaustausch wird ständig größer und mehr. Bisher wurde dieser Austausch mit der App „Dorftrommler“ vorgenommen. In Zukunft soll die App „Gemeinde24“ genutzt und damit eine neue zeitgemäße Form der Gemeindekommunikation möglich gemacht werden.

Wohraumschaffung

Im Kreuzungsbereich Bergsteig/Neudauer Landstraße werden Einfamilienhäuser in Doppelhausbauweise errichtet und zum Kauf angeboten. Dieses Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Fa. OK-Haus und der Fa. Ökohome aus Oberwart entstehen. Mit dem Bau soll noch im heurigen Jahr begonnen werden.
Fertiggestellt wird der 2. Bauabschnitt der Wohnhausanlage der Oberwarter Siedlungsgenossenschaft auf dem Grundstück des ehemaligen Gasthauses Graf. Dadurch entstehen 8 Wohnungen mit einer Größe zwischen 44 und 83 m².

Kirchturmsanierung

Im Jahr 1932 fasste der damalige Gemeinderat den Beschluss, dass die Erhaltung des Kirchturmes Gemeindeangelegenheit ist. Da die Fassade des Kirchturmes unserer Wallfahrtskirche Maria Himmelfahrt in die Jahre gekommen ist, wird sie heuer aus Anlass des 700-Jahr-Jubiläums der Gemeinde sowie des 90jährigen Jubiläums des entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses saniert.

Errichtung einer Aussichtsplattform

Am höchsten Punkt von Ollersdorf, auf dem Wasserhochbehälter der Wassergenossenschaft Bergen am Sauberg, wird anlässlich des 700-Jahr-Jubiläums eine Aussichtsplattform errichtet, von der aus man einen 360-Grad-Rundumblick über die umliegende Landschaft genießen kann. Dadurch soll auch unser touristisches Angebot attraktiviert werden.

Fertigstellung Ökoenergiepar „solar two“

Das Projekt im Bereich des Gemeindeamtes wird fertiggestellt und seiner Bestimmung übergeben.

Erneuerbare Energie

Das 5. Photovoltaik-Bürgerbeteiligungsprojekt wird mit der Montage der Anlagen abgeschlossen. Ollersdorf nimmt als eine von europaweit nur 4 Gemeinden am Projekt „LocalRES“ der EU-Kommission teil. In diesem Rahmen wird eine Energiegemeinschaft gegründet und Black-Out-Prävention betrieben.

700-Jahr-Feier

Ollersdorf wurde 1322 erstmals urkundlich er-wähnt. Aus diesem Anlass wird es am 30. April eine Sternwanderung mit den Nachbargemeinden geben. Am 29. Oktober findet ein Heimatabend statt. Den Höhepunkt der Feierlichkeiten bildet der Festakt am 24. Juli. Nähere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen werden Sie zeitgerecht erhalten.

Kreditrückzahlungen

Trotz der zahlreichen Vorhaben können noch rund 180.000 Euro an Schulden abgebaut werden.

Straßenbau

Die Brücke über den Strembach im Kreuzungsbereich B57/Kirchengasse muss lt. Auskunft der Brückenbauabteilung des Landes saniert werden. Die Planungsarbeiten dafür sind in der Endphase. Ob die Umsetzung bereits heuer durchgeführt wird, wird vom Land nach erfolgter Ausschreibung entschieden.

Ebenfalls saniert werden soll die Ortsdurchfahrt der B57. Dabei wird die obere Asphaltschicht abgetragen und durch eine neue ersetzt. Ob auch diese Arbeiten bereits heuer durchgeführt werden, ist ebenfalls noch nicht endgültig entschieden.

 

Gebühren 2022

Aufgrund des weitblickenden und sparsamen Umganges mit den vorhandenen finanziellen Mitteln war es nicht nötig, eine Gebührenanpassung vorzunehmen.

Die Gebühren stellen sich für 2022 wie folgt dar:

Wassergebühr je m³ (exkl. 10% MWSt.) EUR 1,70
Zählermiete pro Jahr (exkl. 10 % MWSt.) EUR 11,50
Leichenhallengebühr 1. Tag EUR 60,00
für jeden weiteren Tag EUR 15,00
Grabstellengebühr – Einfachgrab EUR 95,00
Grabstellengebühr – Doppelgrab EUR 105,00
Kindergrab bis zu 10 Jahren EUR 65,00
Urnengrabstelle Urnenhain einmalig EUR 1600,00
Wasseranschluss EUR 990,00
Abfallbehandlungsabgabe je Objekt (exkl. 10 % MWSt. ) EUR 26,00
Hundeabgabe EUR 14,50
Grundsteuer A, B jeweils 500 v. H.
Kanalbenützungsgebühr:
a) Sockelbetrag pro Objekt: EUR 0,90 je m² Berechnungsfläche, zuzüglich
b) EUR 2,00 pro m³ der im vergangenen Kalenderjahr bezogenen Wassermenge.

 

Vereinsförderungen

Als Anerkennung für das Engagement und das Durchhaltevermögen der Funktionärinnen und Funktionäre sowie der aktiven Vereinsmitglieder hat sich die Gemeindevertretung entschlossen, 9.000 Euro an Vereinsförderungen auszuzahlen und zusätzlich noch wie folgt zu unterstützen:

Befreiung von der Wasserbezugsgebühr und Kanalbenützungsgebühr:
Sportverein, Tennisverein, Musikverein

kostenloses Clubheim im Hobel Haus inkl. Stromkosten:
Pensionistenverband

kostenloses Probelokal im Gemeindeamt inkl. Stromkosten:
Gesangverein

 

Fahrtkostenzuschuss

Pendler und Lehrlinge, die trotz Verkehrsverbund für die Fahrt zu ihrem Arbeitsplatz auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind, können einen Fahrtkostenzuschuss beantragen, wenn

*) die Antragstellerin/ der Antragsteller im Burgenland den Hauptwohnsitz hat;
*) der Dienstort mehr als 20 km vom Wohnort entfernt u. mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist;
*) die Gesamtfahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel aufgrund zu langer Dauer unzumutbar ist, insbesonders bei Schicht-, Wechsel- und Nachtdienst;
*) das monatliche Bruttoeinkommen bei Alleinstehenden 3.319,- Euro nicht übersteigt. Bei Alleinverdienern erhöht sich die Einkommensgrenze für den Ehepartner sowie für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, um jeweils 10%.
Bei Ehegemeinschaften darf das monatliche Familieneinkommen maximal 5.311,– Euro betragen.

Antragsformulare liegen im Gemeindeamt auf. Anträge für 2021 müssen bis spätestens 30.4.2022 beim Amt der Bgld. Landesregierung einlangen.