Gemeinderatsbeschlüsse

In seiner Sitzung am 30. Dezember 2020 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

  • Zur Erhöhung des Hochwasserschutzes im Be-reich Grundweg/Königsleitn wird die bestehende Mauer hinter dem Haus Pelzmann (Hauptstr. 74) verlängert und erhöht. Weiters wird im Bereich des Tosbeckens beim Rückhaltebecken Grund eine Mauer errichtet, um überlaufendes Wasser von den angrenzenden Häusern fernzuhalten. einstimmig)
  • Mit der Firma Energie Kompass GmbH aus Stegersbach wurde ein Pachtvertrag betreffend des im Bereich des Gemeindeamtes entstehenden Ökoenergieparks Ollersdorf „solar two“ abgeschlossen. (ÖVP und FPÖ dafür, SPÖ dagegen)
  • Die Gebühren und Abgaben für das Jahr 2021 werden nicht erhöht. (einstimmig)
  • Der Dienstpostenplan der Marktgemeinde Ollersdorf im Burgenland wurde beschlossen. (einstimmig)
  • Der mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2022 – 2025 wurde mit jeweils positiven Salden im Finanzierungshaushalt beschlossen. (einstimmig)
  • Die Höhe des Kassenkredites bei der RBB Güssing wurde mit 220.000 Euro auf gleichem Niveau wie im Vorjahr beibehalten. (einstimmig)
  • Es wurde beschlossen, im Jahr 2021 keine neuen Schulden zu machen und daher keine Kredite aufzunehmen (einstimmig)

 

Voranschlag 2021

Der Voranschlag für das Finanzjahr 2021 wurde wie folgt beschlossen: (ÖVP und FPÖ dafür, SPÖ dagegen)

Ergebnishaushalt (neu aufgrund VRV 2015)
Erträge EUR 1,791.700,–
Aufwendungen EUR 1,902.800,–
Saldo EUR -111.100,–

Finanzierungshaushalt (neu aufgrund VRV 2015)
Einzahlungen EUR 1,700.800,–
Auszahlungen EUR 1,700.000,–
Saldo EUR 800,–

Aufgrund der Abschreibung für Abnutzung (AfA), die im neuen Buchhaltungssystem der Gemeinden zu berücksichtigen sind, und die für das Jahr 2021 einen Betrag von 381.800 Euro ausmacht, ist der Ergebnishaushalt logischerweise negativ.

Die Vorgaben des Finanzministeriums sehen vor, dass der Saldo des Finanzierungshaushaltes mindestens null oder positiv sein muss, um von einem wie bisher gewohnt ausgeglichenen Haushalt sprechen zu können.

Dieser Saldo liegt für das kommende Jahr trotz zahlreicher Investitionen, sinkender Steuereinnahmen (coronabedingt), zusätzlicher Belastungen durch das Land Burgenland und Verzicht auf Gebührenerhöhungen bzw. Neuverschuldung mit 800 Euro im positiven Bereich.

 

Geplante Hauptausgaben

Verwaltung EUR 359.600
Örtliches Entwicklungskonzept EUR 15.000
Ortsfeuerwehr EUR 29.200
Volksschule inkl. Nachmittagsbetreuung EUR 93.800

Schulbeiträge
Hauptschulen EUR 32.000
Berufsschulen EUR 9.000
Sonderschulen EUR 2.400
Polytechnische Schule EUR 2.800
Musikschulen EUR 6.900
Kindergarten EUR 99.400
Heizkostenzuschuss, Fahrtechniktraining, Jugendtaxi, Seniorentaxi EUR 11.500

Sozialabgaben
Sozialhilfe EUR 98.000
Behindertenhilfe EUR 69.300
Sanitätsbeitrag Land EUR 4.700
Jugendwohlfahrt EUR 31.100
Krankenanstaltenbeitrag EUR 25.100
Rotes Kreuz EUR 12.000
Landesumlage EUR 23.200
Straßeninstandhaltung EUR 109.300
Gehsteigsanierung EUR 5.000
Schneeräumung und Splitt EUR 12.000
Wasserverband Thermenland EUR 43.000
Wasserversorgung laufender Betrieb (inkl. Tilgung und Zinsen) EUR 66.500
Abwasserverband EUR 81.500
Kanal (inkl. Tilgung u. Zinsen) EUR 29.100
Kanalsanierung EUR 200.000
Müllbeseitigung EUR 21.000
Straßenbeleuchtung EUR 18.000
Beitrag Streminstandhaltung EUR 8.000
Hochwasserschutzmaßnahmen EUR 12.000
Fremdenverkehrsförderung EUR 14.200
Betriebsförderungen EUR 3.000
Förderung Alternativenergie EUR 2.000
Darlehensrückzahlung (Gemeindeamt, Ortsdurchfahrt, Hochwasserschutz Kölbing) EUR 100.500
Vereinsförderungen EUR 6.865
Jugendarbeit EUR 2.000
Ortsbildpflege EUR 3.000

Erwartete Haupteinnahmen

Ertragsanteile EUR 729.700
Grundsteuer A EUR 2.100
Grundsteuer B EUR 49.000
Kommunalsteuer EUR 68.000
Wasserbezugsgebühr EUR 74.800
Kanalanschlussgebühr EUR 10.300
Kanalbenützungsgebühr EUR 182.000
Abfallbehandlungsabgabe EUR 13.300
Bedarfszuweisungen EUR 100.000
Mieten EUR 8.000
Zuschüsse für Wasserleitungs- u. Kanalbau vom Bund EUR 16.000
Wasseranschlussgebühren EUR 4.000
Zählermieten EUR 4.600
Elternbeiträge Nachmittagsbetr. EUR 17.000
Zuschuss Bund Nachmittagsbetr. EUR 11.000
Beitrag Land Güterwegbau EUR 20.000
Stromverkauf Photovoltaik EUR 5.000
Zuschuss f. Unwetterschäden EUR 12.000
Förderungen erneuerbare Energie EUR 12.000
Hilfspaket vom Bund (coronabedingt) EUR 98.000
Anteil Feuerwehr für Autokauf EUR 150.000
Förderung für Arbeitnehmer EUR 14.300
Auflösung von Rücklagen BMV EUR 13.000
Zuschuss vom Pflegefonds Bund EUR 16.000
Kanalmitbenützung durch Land EUR 35.000

 

Vorhaben 2021

Im heurigen Jahr sind nachstehende Arbeitsschwerpunkte geplant:

Sanierung Kanalisationsanlage

Im Jahr 2017 hat der Gemeinderat ein Sanierungskonzept für die Kanalisationsanlage beschlossen. Der 1. Teilabschnitt (Schäden der Klasse IV) wurde bereits durchgeführt. Nun steht der 2. Teilabschnitt (Schäden der Klasse III) an. Diese Arbeiten werden großteils grabungslos durchgeführt und rund 200.000 Euro kosten.
Durch das kommunale Investitionspaket der Bundesregierung mit Bundeskanzler Kurz an der Spitze erhält Ollersdorf dafür einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 97.496 Euro.

Hochwasserschutz

Die bestehende Schutzmauer des Entlastungsgerinnes des Rückhaltebeckens Grund im Bereich der Häuser Janisch bzw. Pelzmann (Hauptstr. 72 bzw. 74) wird auf eine Länge von 62 m und eine Höhe von 1.10 m erweitert. Mit den Bauarbeiten wird sofort nach erfolgter wasserrechtlicher Bewilligung begonnen. Im Bereich des Rückhaltebeckens Grund werden kleinere Maßnahmen (z. B Errichtung einer Mauer mit einer Länge von 40 m und einer Höhe von 50 cm im Bereich des Tosbeckens) gesetzt.

Fertigstellung Energie- und Kommunikations-park „solar two“

Dieses Projekt wird von der Fa. Energie Kompass GmbH aus Stegersbach (Inh. Ing. Andreas Schnee-mann) im heurigen Jahr fertiggestellt. Eine Musterdarstellung finden Sie auf der im Bereich der Baustelle angebrachten Bauinformationstafel.

Örtliches Entwicklungskonzept

Dieses Projekt hätte bereits 2020 umgesetzt werden sollen. Obwohl die Gemeinde das Land Burgenland von der beabsichtigten Erstellung bereits im Juli 2020 verständigte und alle nötigen Schritte einleitete, stellte das Land die dafür benötigten Daten leider nicht zur Verfügung. Erst als der Bürgermeister Ende November 2020 wiederum urgierte und die Übernahmsbestätigungen vom Juli 2020 vorlegte, entschuldigte sich die Abteilung schriftlich „für das Versehen“ und leitete die nötigen Schritte in die Wege.
Dadurch wurde das Projekt unnötigerweise verzögert, befindet sich nun aber in Bearbeitung.

Gehsteigsanierung

In der Kirchengasse ist der Gehsteig teilweise bereits stark in Mitleidenschaft gezogen und wird saniert.

Wohnungsbau

Der 2. Bauabschnitt auf dem Gelände des ehe-maligen Gasthauses Graf, der im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie nicht begonnen werden konnte, wird im heurigen Jahr gestartet. Es soll ein weiterer Wohnblock mit 8 Wohnungen, die eine Größe zwischen 44 und 83 m² aufweisen werden, entstehen. Die Fertigstellung ist für den Frühsommer 2022 geplant.

Kreditrückzahlungen

Im heurigen Jahr werden trotz der vielseitigen Vorhaben rund 170.000 Euro an Schulden abgebaut.

 

Gebühren 2021

Die Gebühren stellen sich für 2021 wie folgt dar:

Wassergebühr je m³ (exkl. 10% MWSt.) EUR 1,70
Zählermiete pro Jahr (exkl. 10 % MWSt.) EUR 11,50
Leichenhallengebühr 1. Tag EUR 60,00
für jeden weiteren Tag EUR 15,00
Grabstellengebühr – Einfachgrab EUR 95,00
Grabstellengebühr – Doppelgrab EUR 105,00
Kindergrab bis zu 10 Jahren EUR 65,00
Urnengrabstelle Urnenhain einmalig EUR 1600,00
Wasseranschluss EUR 990,00
Abfallbehandlungsabgabe je Objekt (exkl. 10 % MWSt. ) EUR 26,00
Hundeabgabe EUR 14,50
Grundsteuer A, B jeweils 500 v. H.

Kanalbenützungsgebühr:
a) Sockelbetrag pro Objekt: EUR 0,90 je m² Berechnungsfläche, zuzüglich
b) EUR 2,00 pro m³ der im vergangenen Kalenderjahr bezogenen Wassermenge.

 

5. Photovoltaik-Bürgerbeteiligungsmodell

Nachdem die vier bisherigen Photovoltaik-Bürgerbeteiligungsmodelle dermaßen großen Anklang gefunden haben, ist geplant, ein fünftes Bürgerbeteiligungsmodell durchzuführen. Interessenten können sich auf 3 verschiedene Arten beteiligen:

a) Zur-Verfügung-Stellung von Dachflächen
Sie stellen Ihre Dachfläche nach erfolgter Überprüfung durch den Klima-Modell-Regionsmanager Ing. Andreas Schneemann für die Montage einer Photovoltaik-Anlage zur Verfügung.
Die Montage der Anlage kostet Sie nichts, Sie zahlen lediglich die dadurch ersparten Stromkosten in das Modell ein. Die PV-Anlage geht spätestens nach 12,5 Jahren in Ihr Eigentum über.

b) Kapitalbeteiligung
Sie stellen Kapital für die Errichtung der geplanten PV-Anlagen zur Verfügung und erhalten für die Laufzeit von 12,5 Jahren eine garantierte Verzinsung von 2,3 %. Das Kapital samt Zinsen wird jährlich anteilig rückbezahlt.

c) Beide Varianten:
Sie stellen sowohl Dachflächen als auch Kapital zur Verfügung.

Nähere Auskünfte dazu erteilen Ihnen das Gemeindeamt (03326/52444) oder Bürgermeister Bernd Strobl (0676/88809203).

Falls Sie Interesse an einer Beteiligung haben, melden Sie dies bis spätestens 28. Feber 2021 dem Gemeindeamt. Die Interessenten werden nach dem Datum des Einlangens, dem vorhandenen Kapital und der technischen Durchführbarkeit berücksichtigt.

 

 Vereinsförderungen

Auch unsere Vereine hatten im abgelaufenen Jahr mit der Corona-Pandemie zu kämpfen. Als Anerkennung für das Engagement und das Durchhaltevermögen der Funktionärinnen und Funktionäre sowie der aktiven Vereinsmitglieder hat sich die Gemeindevertretung entschlossen, trotz massiver Einnahmenrückgänge und zusätzlichen Belastungen durch das Land Burgenland, die Vereinsförderungen im bisher gewohnten Ausmaß beizubehalten.

Zusätzlich zu den rund 7.000 Euro finanziellen Subventionen werden die Vereine von der Gemeinde noch wie folgt unterstützt:

  • Befreiung von der Wasserbezugsgebühr und Kanalbenützungsgebühr:
    Sportverein, Tennisverein, Musikverein
  • kostenloses Clubheim im Hobel Haus inkl. Stromkosten: Pensionistenverband
  • kostenloses Probelokal im Gemeindeamt inkl. Stromkosten: Gesangverein

Diese Förderungen wurden beibehalten, obwohl gar nicht alle Vereine um eine Förderung entsprechend der Förderrichtlinien der Gemeinde angesucht haben.

Für das Verständnis der Vereinsverantwortlichen, dass auch die Marktgemeinde mit ihren vorhandenen Finanzmitteln sorgsam haushalten muss und aufgrund der Corona-Situation und den ständig steigenden Abgaben an das Land nicht „aus dem Vollen“ schöpfen kann, und daher nicht alle Vereine um Förderung angesucht haben, bedankt sich die Gemeindevertretung. Es war jedoch selbstverständlich, dass alle Vereine – auch jene, die auf ein Ansuchen verzichteten – in gewohnter Form unterstützt werden.

 

Mindestlohn

Das Bgld. Gemeindebedienstetengesetz ermöglicht nun auch den Gemeinden, ihren Bediensteten den vom Landeshauptmann „propagierten“ Mindest-lohn von 1.700 Euro netto zu zahlen. Für unsere Gemeinde würde das in der derzeitigen Situation eine finanzielle Mehrbelastung von rund 26.000 Euro (inkl. Lohnnebenkosten) ausmachen.

Da das Land Burgenland den Gemeinden diese Mehrkosten nicht ersetzt, hätten diese auf die Allgemeinheit in Form von Gebührenerhöhungen umgelegt werden müssen. Dies hätte dazu geführt, dass viele Menschen in Ollersdorf für Wasser und Kanal mehr zahlen hätten müssen, obwohl sie über weit weniger als 1.700 Euro netto im Monat verfügen. Die Gemeindebediensteten waren sich daher einig, dass es unsozial und ungerecht wäre, wenn die Allgemeinheit dafür aufkommen müsste, dass 5 betroffene Personen – die ohnehin arbeits- und sozialrechtlich sehr gut abgesichert sind – mehr verdienen. Der Mindestlohn wird daher in Ollersdorf nicht eingeführt.

 

Zahlungsstopp zeigte Wirkung

Da das Land Burgenland zur Förderung vorgelegte Rechnungen unserer Gemeinde über mehr als 4 Jahre (!!) nicht bearbeitete und dadurch Fördergelder im Straßenbaubereich in Höhe von rund 56.800 Euro nicht an die Marktgemeinde Ollersdorf ausgezahlt werden konnten, hat der Bürgermeister Mitte August 2020 einen Zahlungsstopp an das Land Burgenland verfügt und dies auch medial kundgetan.
Offensichtlich hat diese Maßnahme gewirkt. Im Dezember 2020 wurden nach Aufarbeitung der Rechnungen rund 45.000 Euro an die Marktgemeinde Ollersdorf überwiesen. Somit ist auch bewiesen, dass sich der Einsatz des Bürgermeisters zum Wohle von Ollersdorf und unserer Bewohnerinnen und Bewohnern bezahlt macht.