Hier finden Sie die Themen im Überblick.
Alle Details können Sie im PDF nachlesen und herunterladen.

Landtagswahl 2015

Wahltag: Sonntag, 31. Mai 2015
Wahlzeit: 8.00 – 14.00 Uhr
Wahllokal: Gemeindeamt

Nützen Sie Ihr Wahlrecht und nehmen Sie bitte die Ihnen zugestellte Wahlinformationskarte nach Möglichkeit zur Wahl mit. Sie erleichtern damit den Wahlablauf.

Gemeinsam mit der Wahlinformationskarte erhalten Sie mit diesen Gemeindenachrichten auch einen Musterstimmzettel.

Wahlkarten können wie folgt beantragt werden:

bis Mittwoch, 27. Mai 2015 schriftlich
oder
bis Freitag, 29. Mai 2015, 12.00 Uhr, durch persönliches Erscheinen im Gemeindeamt

Wahlkarten müssen spätestens am Freitag, dem 29. Mai 2015, 14.00 Uhr im Gemeindeamt einlangen, damit sie bei der Auszählung berücksichtigt werden können.

Bei dieser Wahl haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Stimme im Rahmen eines „vorgezogenen Wahltages“ abzugeben:

Wahltag: Freitag, 22. Mai 2015
Wahlzeit: 17 – 19 Uhr
Wahllokal: Gemeindeamt

Beschlüsse des Gemeinderates

In der Sitzung am 13. Mai 2015 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

*) Stromversorgung

Mit der Energie Burgenland AG (vormals BEWAG) wurde ein Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen, mit dem der Energie Burgenland AG das Recht zur Verlegung von elektrischen Leitungen auf öffentlichen Grundstücken der Marktgemeinde Ollersdorf eingeräumt wurde.
Die Energie Burgenland AG wird im Spätsommer mit der Verlegung eines Stromkabels von der Einfahrt in den Handscheglweg (B 57) über den Katzengrabenweg und ein privates Grundstück bis zum Bereich der Bushaltestelle in der Angerstraße bei der Einfahrt in die Waldsiedlung beginnen. In diesem Bereich wird ein Trafohäuschen errichtet.
Dadurch wird es in weiterer Folge möglich, die Waldsiedlung über ein Erdkabel mit Strom zu versorgen. Damit ist die Freileitung durch den Wald von der Waldsiedlung in Richtung Bergen nicht mehr nötig. Diese wird deshalb im Laufe des heurigen Jahres laut Auskunft der Energie Burgenland AG demontiert.

*) Kanal-Leitungskataster

Zur Erstellung des digitalen Kanal-Leitungskatasters ist es nötig, Teile der Kanalstränge zu reinigen und mit einer Videokamera zu befahren, um mögliche Schäden feststellen zu können.
Die Reinigung der Kanalstränge wurde zu einem Preis von 1,40 Euro je Laufmeter an die Fa. Erdödi aus Stegersbach vergeben.
Mit der Videoinspektion wurde die Fa. Moleplan aus Pinkafeld zu einem Preis von 1,50 Euro je Laufmeter beauftragt.

*) Nachmittags- und Ferienbetreuung

Die Nachmittagsbetreuung in der Volksschule Ollersdorf wird auch im kommenden Schuljahr fortgesetzt. Die monatlichen Elternbeiträge wurden mit 88 Euro für 5 Tage, 70,40 Euro für 4 Tage sowie 52,80 Euro für 3 Tage festgesetzt.
Die Elternbeiträge für die Ferienbetreuung im Monat Juli wurden nach den selben Berechnungsschlüsseln wie in den Vorjahren errechnet und festgelegt. Die Zuschüsse der Gemeinde werden in der bisherigen Höhe beibehalten. Die detaillierten Elternbeiträge können Sie im Gemeindeamt oder bei der Schulleitung erfahren.

*) Hochwasserschutz

Um mögliche Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Listenbaches durchführen zu können, wurde das Ingenieurbüro Neukirchen aus Wien mit einer Abflussuntersuchung und einer hydrologischen Bemessung des Listenbaches beauftragt. Die Kosten dafür belaufen sich auf 5.978, 45 Euro.
Die Fa. Höhenberger Engineering aus Oberwart wurde beauftragt, das Rückhaltebecken im Grund mit den aufgrund des Hochwassers im Vorjahr vorliegenden Niederschlagsdaten hydrologisch zu bemessen. Dadurch kann bestimmt werden, ob die derzeitige Einstellung des Abflussdrosselbauwerkes im Falle eines neuerlichen Hochwassers korrekt bemessen ist. Die Kosten dafür belaufen sich auf 3.600 Euro.

Flächenwidmungsplan

Gemäß §§ 18 Abs. 2, 19 Abs. 4 und 18b des Burgen-ländischen Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 18/1969 i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der Veror-dnung, mit der der Flächenwidmungsplan für das Gemeindegebiet der Marktgemeinde Ollersdorf im Burgenland geändert werden soll, sowie das Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung/Umweltprüfung durch acht Wochen, das ist in der Zeit

von 20. Mai 2015 bis  einschließlich 15. Juli 2015

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt. Die genaue Lage des Gebietes, auf welches sich die Änderung bezieht, ist aus den im Gemeindeamt aufliegenden Unterlagen ersichtlich. Die Verordnung, mit der der Flächen-widmungsplan geändert wird, wird aussprechen, welche neue Widmungsart für das im bezeichneten Bereich befindliche Grundstück festgelegt wird.
Gemäß § 18 Abs. 3 des Burgenländischen Raumplan-ungsgesetzes ist jedermann berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Erinnerungen zum Entwurf der Verordnung, mit der der Flächen-widmungsplan geändert werden soll, vorzubringen.

Terminaviso

Dienstag, 2. Juni 2015 – „Coffee to help“ – Kaffeetrinken zu Gunsten des Wetschehauses in Rumänien
7.30 – 10-00 und 14.00 bis 16.00 Uhr im Kindergarten

Donnerstag, 4. Juni 2015 (Fronleichnam)
Kräuterwanderung mit der Naturführerin und Kräuterpädagogin Claudia Leiseder
Start: 17.00 Uhr vor dem Gemeindeamt