Hier finden Sie die Themen im Überblick.
Alle Details können Sie im PDF nachlesen und herunterladen.

EINLADUNG zur GEMEINDEVERSAMMLUNG

Mittwoch, 30. April 2014
19.30 Uhr
Vital-Hotel Strobl, Hauptst. 64

Schwerpunkte: Bericht 2013, Budget 2014 Soziales, Bauvorhaben, Umwelt, zukünftige Projekte und Vorhaben. Bei der Gemeindeversammlung haben die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger von Ollersdorf die Möglichkeit, sich über das aktuelle Geschehen informieren zu lassen und Anfragen und Anregungen an den Bürgermeister zu richten.

Beschlüsse des Gemeinderates

In der Sitzung am 17. März 2014 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Rechnungsabschluss 2013
Gesamteinnahmen EUR 1,335.634,74
Gesamtausgaben EUR 1,333.880,84
Überschuss EUR 1.753,90

Haupteinnahmen (in EURO):
Bedarfszuweisungen 157.590,00
Ertragsanteile (+ 3,07 % zu 2012) 685.796,82
Kanalbenützungs-, -anschlussgebühr 128.487,93
Wasserbezugsgebühr 51.090,70
Grundsteuer A und B 39.591,82
Kommunalsteuer 76.470,01
Ortstaxen 7.264,50
Zuschüsse zum Wasserleitungs- bzw. Kanalausbau: Bund / Land 15.216,71
Wasseranschlußgeb., Zählermiete 4.444,00
Mieteinnahmen 6.961,52
Holzverkauf (Durchforstung Gemeindewald) 10.512,95
Abfallbehandlungsbeitrag 8.940,00
Kostenbeitrag Nachmittagsbetreuung 13.519,00
Förderung Bund Nachmittagsbetreuung 8.000,00
Förderung Rad- u. Güterwege 17.552,90
Hauptausgaben (in EURO):
Verwaltung 245.173,80
Feuerwehrwesen 12.859,35
Volksschule 48.261,70
Nachmittagsbetreuung 24.540,82
Schulbeiträge 42.571,85
Kindergarten u. Zubringerdienst 54.428,25
Vereinsförderungen 16.165,00
Fertigstellung Winklerbrunnen 15.947,70
Sozialausgaben (+ 14,88 % zu 2012 !!!) 192.944,42
Gemeindestrassenerhaltung 121.219,59
Winterdienst 25.743,19
Strom f. Straßenbeleuchtung 18.585,63
Gemeindestrassenausbau 57.673,65
Beitrag an Wasserverband 30.706,76
Beitrag an Abwasserverband 54.776,95
Instandh. Kanal, Wasserleitung 16.151,92
Landesumlage 27.937,13
Beiträge Streminstandhaltung 5.000,00
Fremdenverkehrs- und Wirtschaftsförderung 19.521,36
Müll- u. Schuttbeseitigung 20.132,44
Ausbau Straßenbeleuchtung 13.863,51

Im Jahre 2013 wurde der Schuldenstand der Gemeinde trotz umfangreicher Investitionen um 109.650,69 Euro verringert. Für Zinsen mussten insgesamt 20.068,95 Euro aufgewendet werden.

Zum 31.12.2013 betrugen die offenen Darlehensschulden (in EURO) für Ausbau der Ortswasserleitung 359.915,26
Ortskanalisation 377.834,31
Ortsdurchfahrt u. Straßenbeleuchtung 425.365,55
Gesamt 1,163.115,12

Dazu kommen Haftungen für den Abwasser- und Wasserverband sowie den Neubau des Gemeindeamtes und des Feuerwehrhauses in Höhe von 895.414,39 Euro. Das ist eine Verringerung gegenüber von 2012 um 73.510,67 Euro.

Die Controlling-Kennzahlen unserer Gemeinde (Öffentliche Sparqoute, Eigenfinanzierungsquote, Ver-schuldungsdauer, Schuldendienstqoute und freie Finanzspitze) wurden von einer Steuerberatungskanzlei analysiert und liegen durchwegs im Bereich von „Sehr gut“ und „Gut“.

Sorge bereitet lediglich die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Steigerung der Ertragsanteile und der Sozialabgaben.
Während die Ertragsanteile im Vorjahr um 3,07 % gestiegen sind, stiegen die Ausgaben für Sozialhilfe, Behindertenhilfe, Jugendwohlfahrt, Spitalsbeiträge etc. um 14,88 %.

Wenn es den dafür Verantwortlichen im Land nicht gelingt, dieser Entwicklung entgegen zu steuern, wird es in Hinkunft für die Gemeinden sehr schwer werden, Investitionen tätigen zu können.

Die Lösung wäre zum Beispiel die Einführung einer „Deckelung“, dh. dass die Sozialausgaben nur um jenen Prozentsatz steigen dürfen, wie die Einnahmen aus den Ertragsanteilen steigen.

Weiters wurden folgende einstimmige Beschlüsse gefasst:

*) Der Rechnungsabschluss der „Verein zur Erhaltung u. Erneuerung der Infrastruktur der Marktgemeinde Ollersdorf und Co KG“ für das Jahr 2013 wurde mit einem Überschuss von 41.591,92 Euro zur Kenntnis genommen.

*) Die Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder wird in der bisherigen Form auch im kommenden Schuljahr fortgeführt.

Neuer Obmann beim Verschönerungsverein

Nachdem der bisherige Obmann Johann Hazibar aus persönlichen Gründen seine Funktion zur Verfügung gestellt hat, fungiert nun der bisherige Obmannstellvertreter Martin Strobl, Hauptstraße 56, als neuer Obmann des Verschönerungsvereines. Herrn Johann Hazibar sei für seine Tätigkeit zum Wohle der Verschönerung unseres Ortsbildes auf diesem Wege herzlich gedankt. Möge dem neuen Obmann und seinem Team viel Energie und Schaffenskraft beschieden sein !

Auszeichnung für die Sozialinitiative Ollersdorf

Im Vorjahr wurde unter der Schirmherrschaft unseres Kreisarztes Dr. Hans Lehner und auf Initiative von Dr. Gustav Herincs und Bgm. Bernd Strobl die Sozialinitiative Ollersdorf ins Leben gerufen.

Ziel dieser Initiative ist es, alten und kranken Menschen sowie deren Angehörigen in Ollersdorf Leistungen anzubieten, die die Lebensqualität im gewohnten Umfeld erhöhen.

Dazu zählen z. B. Begleitungen bzw. Fahrten zu Ärzten, Fahrten in die Apotheke oder zum Einkauf. Auch Personen, die zu Hause Angehörige pflegen und selbst einmal weg müssen (z. B. Arzttermin, Einkauf oder auch nur für eine „Auszeit“) können diesen Service in Anspruch nehmen. Es werden jedoch keine Pflege- oder medizinische Leistungen durchgeführt.

Diese Initiative wurde nun von der „Theodor Kery Burgenland Stiftung“ mit einem Förderpreis in Höhe von 3.000 Euro ausgezeichnet.

Diese Auszeichnung ist einerseits eine große Ehre für unsere Marktgemeinde, andererseits aber auch Indiz dafür, dass die Einführung der Sozialinitiative Ollersdorf ein richtiger und wichtiger Schritt dazu war, die Lebensqualität in unserem Ort zu erhöhen.

Den insgesamt 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialinitiative unter der Leitung von Koordinatorin Lore Stimpfl sei auf diesem Wege ein großes „Danke“ für ihren Einsatz zum Wohle unserer Bewohnerinnen und Bewohner gesagt.

Sollten Sie Bedarf an Leistungen der Sozialinitiative haben, können Sie sich bei Frau Stimpfl unter der Telefonnummer 0664/9484357 melden.

Auszeichnung für den Musikverein Ollersdorf

Unser Musikverein erreichte unter der Leitung der neuen Kapellmeisterin Ewa Kovacs beim Wert-ungsspiel „Polka-Walzer-Marsch“ am vergangenen Samstag in Oberwart einen „sehr guten Erfolg“. Die Marktgemeinde Ollersdorf gratuliert zu dieser Leistung und dankt gleichzeitig allen Musikerinnen und Musikern für ihren Einsatz und ihr Mitwirken im kulturellen Bereich unserer Marktgemeinde.

Grünflächen könnten Schäden verhindern

Nach heftigen Regenfällen entstehen unserer Marktgemeinde durch Abschwemmungen von landwirtschaftlichen Kulturen immer wieder zusätzliche Kosten für die Wiederherstellung (Ausbaggerung, Abfuhr des angeschwemmten Materials) der verunreinigten Gräben und die Säuberung der Rohrdurchlässe.
Grünflächen entlang der Straßengräben bzw. Querfurchen in den Äckern würden die Situation wesentlich verbessern und helfen, zusätzliche Arbeiten und Kosten zu ersparen.

Leider muss auch immer wieder festgestellt werden, dass auf den Forstwegen keine Rücksicht auf witterungsbedingte Bodenverhältnisse genommen wird. Durch Benützung der aufgeweichten Wege mit Schwerfahrzeugen entstehen immer wieder Beschädigungen am Wegenetz, die mit hohem Kostenaufwand saniert werden müssen. Mit etwas Rücksichtnahme auf die Witterung könnte dies verhindert werden.

In Extremfällen wird man in Zukunft von den Verursachern Schadenersatz verlangen.

Borkenkäfer

Auf Grund der akuten Gefahr der Vermehrung des Borkenkäfers in unseren Nadelwäldern sah sich die Bezirkshauptmannschaft Güssing veranlasst, nachstehende Verordnung zu erlassen.

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Güssing vom 7. April 2014 betreffend Vorkehrungen gegen die Massenvermehrung des Borkenkäfers im Verwaltungsbezirk Güssing

§ 1

Die Eigentümer von Waldflächen im politischen Bezirk Güssing sowie ihre Forst- und Forstschutzorgane

haben ihre Wälder regelmäßig in solchen Abständen auf das Auftreten des Borkenkäfers hin zu kontrollieren, so dass eine erfolgreiche Vorbeugung oder Bekämpfung einer Massenvermehrung durchführbar ist.

§ 2

1)Die Aufarbeitung bzw. bekämpfungstechnische Behandlung des im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits befallenen Holzes ist unverzüglich und unbeschadet einer bescheidmäßigen Vorschreibung in Angriff zu nehmen und abzuschließen.

2) Neu festgestellt befallene Hölzer sind gleichfalls unverzüglich aufzuarbeiten bzw. bekämpfungstechnisch zu behandeln.

3) Befallene Hölzer, die aus welchen Gründen immer nicht unverzüglich aufgearbeitet bzw. bekämpf-ungstechnisch behandelt werden können, sind sofort nach der Feststellung des Befalles unter Angabe der Örtlichkeit, der Flächengröße und der befallenen Holzmengen der Bezirkshauptmannschaft Güssing zu melden.

4)Gefälltes Holz ist, wenn es nicht in unbefallenen Zustand aus dem Wald abgeführt wird, bekämpfungstechnisch zu behandeln.
Bekämpfungstechnische Behandlungsweisen des Holzes sind das Entrinden, das Einwässern oder Beregnen, das Zerkleinern, der Einsatz von fostlichen Pflanzenschutzmitteln nach Maßgabe der Vorschreibungen des Zulassungsbescheides. Solange die Gefahr der Massenvermehrung oder Verbreitung von Forstschädlingen besteht, sind bekämpfungstechnische Behandlungsweisen neben- und nacheinander oder wiederholt anzuwenden.

5)Wird Holz, das von Forstschädlingen befallen oder bekämpfungstechnisch nicht behandelt wurde, an einem zum Zwecke der unverzüglich bekämpfungstechnischen Behandlung geeigneten u. entsprechend ausgestatteten Ort verbracht, ist die am Bestimmungsort zuständige Bezirksveraltungsbehörde über Art und Umfang der Ladung spätestens bei Ankunft im Empfangsbetrieb unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eine Zwischenlagerung des Holzes ist verboten.

§ 3

Diese Verordnung tritt ab sofort in Kraft und tritt am 30. September 2014 außer Kraft.

§ 4

Übertretungen dieser Verordnung werden nach § 174 des Forstgesetzes 1975 i.d.g.F. geahndet (Einleitung eines Strafverfahrens)

Pflanzenmarkt

Am Samstag, dem 26. April 2014, findet ab 13 Uhr wieder der bereits zur Tradition gewordene Pflanzenmarkt im Bereich der Wallfahrtskapelle bzw. des Gasthauses Holper statt.

Urlaubsankündigung

Kreisarzt Dr. Hans Lehner hat mitgeteilt, dass er sich vom 7. bis 18. April 2014 auf Urlaub befindet. Seine Vertretung übernimmt in diesem Zeitraum Dr. Glauninger in Kemeten (Tel: 03352/5129) bzw. Litzelsdorf (Tel: 03358/2412).