Hier finden Sie die Themen im Überblick.
Alle Details können Sie im PDF  nachlesen und herunterladen.

Ortsergebnis der Volksbefragung zur Wehrpflicht

Wahlberechtigt: 846
Abgegebene Stimmen: 528
Wahlbeteiligung: 62,4 %
Ungültig: 12
Gültig: 516
für Berufsheer: 226
43,8 %
für Wehrpflicht: 290
56,2 %
Bundesweit haben sich 59,4 % für die Beibehaltung der Wehrpflicht ausgesprochen, 40,6 % sprachen sich für die Einführung eines Berufsheeres aus. Im Burgenland votierten 50,5 % für die Beibehaltung der Wehrpflicht, 49,5 % waren für die Einführung eines Berufsheeres. Das Ergebnis von Ollersdorf liegt damit in etwa im österreichweiten Trend.

EINLADUNG zur GEMEINDEVERSAMMLUNG

Freitag, 15. Feber 2013
19.30 Uhr
Gasthaus Ognjanovic (ehem.Graf), Hauptst. 24

Schwerpunkte: Bericht 2012, Budget 2013 Soziales, Bauvorhaben, Umwelt

Bei der Gemeindeversammlung haben die Gemein-debürgerinnen und Gemeindebürger von Ollersdorf die Möglichkeit, sich über das aktuelle Geschehen informieren zu lassen und Anfragen und Anregungen an den Bürgermeister zu richten.

 

Feuerlöscherüberprüfung

Samstag, 2. März 2013

Feuerlöscher müssen lt. Gesetz alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Der nächste Prüftermin ist auf der Prüfplakette am Feuerlöscher ersichtlich.

Am Samstag, dem 2. März 2013 können im Zeitraum zwischen 8.30 und 12.00 Uhr Feuerlöschgeräte zur Überprüfung ins Feuerwehrhaus gebracht werden. Bei dieser Gelegenheit werden auch Neugeräte zum Kauf angeboten.

Aufforstungsförderung

Die Bgld. Landwirtschaftskammer führt auch heuer wieder eine Aufforstungsaktion durch. Förderungen sind grundsätzlich vor Durchführung der Maßnahme zu beantragen.

Entsprechende Formulare liegen bei den Landwirtschaftlichen Bezirksreferaten und den Bezirkshauptmannschaften auf. Die Förderanträge können bei den Landwirtschaftlichen Bezirksreferaten, der Burgenländischen Landwirtschaftskammer sowie in der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft abgegeben werden.

Für Fragen bzw. Hilfestellungen zur Förderab-wicklung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Burgenländischen Landwirtschaftskammer (Tel: 03322/42610) sowie Herr Forstwart Herbert Gerencser (0664/410 26 17) gerne zur Verfügung.

Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich)

Falls Sie Hilfe bei der Beantragung der Arbeit-nehmerveranlagung beim Finanzamt benötigen oder Fragen dazu haben, steht Ihnen das Gemeindeamt (Telefon 52444) dafür gerne zur Verfügung.

Anträge können bis zu 5 Jahren im nachhinein gestellt werden, dh. heuer rückwirkend bis zum Jahr 2008. Antragsformulare liegen im Gemeindeamt auf.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass der tatsächliche Aufwand für Kinderbetreuung (z. B. Nachmittags- und Ferienbetreuung) steuerlich geltend gemacht und als Absetzposten beantragt werden kann.

Wald- und Feldwege schonen

Die meisten Wald- und Grundbesitzer sehen den Nutzen ordentlicher Wald- und Feldwege ein und befahren sie entweder nur bei trockener Witterung oder während der Frostperiode.

Leider muss aber immer wieder auch das Gegenteil beobachtet werden. Einige Grundbesitzer bzw. Holzhändler fahren justament dann, wenn die Wege aufgeweicht sind.

Das Ergebnis sind aufgerissene Schotterdecken und Spurrinnen, in denen sich Wasser sammelt. Auf diese Weise wird erheblicher finanzieller Schaden verursacht. Daher werden die Forderungen immer lauter, die Verursacher zum Kostenersatz zu verpflichten. Damit dieser Fall nicht eintritt, ersuchen wir beim Befahren von Wald- und Feldwegen dringend, auf die Witterungsverhältnisse Rücksicht zu nehmen.

Verunreinigung durch Hundekot

Bedauerlicherweise erhalten wir laufend Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Flächen. Es ist uns durchaus bewusst, dass auch ein Hund „einmal muss“. Im Sinne des Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mitmenschen appellieren wir aber an alle Hundebesitzer, darauf zu achten, wo ihr Hund „sein Geschäft“ verrichtet.

Gehsteige, öffentliche Wege, Spielplätze sowie öffentliche Plätze und Grünanlagen sind dazu jedenfalls nicht geeignet.

Sollte Ihr Hund trotzdem auf oben erwähnten Flächen „müssen“, sammeln Sie bitte den Kot ihres Vierbeiners auf und entsorgen ihn. Sie tragen damit dazu bei, unsere Gemeinde sauber zu halten.

Mitnahmepflicht Traktorführerschein geändert

Der Nationalrat hat die seit Sommer 2011 geltende Mitnahmepflicht beim Traktorführerschein revidiert. Somit gilt mit dem Beschluss wieder die frühere Ausnahmeregelung, welche besagt, dass der Landwirt für Fahrten im Umkreis von 10 km vom dauernden Standort des Fahrzeuges keinen Führerschein mehr dabei haben muss.