Fahrtkostenzuschuss

Pendler und Lehrlinge, die trotz Verkehrsverbund für die Fahrt zu ihrem Arbeitsplatz auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind, können einen Fahrtkostenzuschuss beantragen, wenn
*) die Antragstellerin/ der Antragsteller im Burgenland den Hauptwohnsitz hat;

*) der Dienstort mehr als 20 km vom Wohnort entfernt u. mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist;

*) die Gesamtfahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel aufgrund zu langer Dauer unzumutbar ist, insbesonders bei Schicht-, Wechsel- und Nachtdienst;

*) das monatliche Bruttoeinkommen bei Alleinstehenden 3.028,– Euro nicht übersteigt. Bei Alleinverdienern erhöht sich die Einkommensgrenze für den Ehepartner sowie für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, um jeweils 10%.
Bei Ehegemeinschaften darf das monatliche Familieneinkommen maximal 4.844,– Euro betragen.

Antragsformulare liegen im Gemeindeamt auf.
Anträge für 2017 müssen bis spätestens 30.4.2018 beim Amt der Bgld. Landesregierung einlangen.

 

Märchenabend in der Gemeindebibliothek

Unter dem Motto „Es wor amol……..“ lädt die Gemeindebibliothek am

Mittwoch, dem 31. Jänner 2018 um 19.00 Uhr

zu einem Märchenabend in das Gemeindeamt Ollersdorf ein. Wie die Menschen in früheren Zeiten an langen Abenden beisammen saßen, Geschichten erzählten und gemeinsam Lieder sangen, wollen auch Marianne Lembacher und Bianca Klaus gemeinsam alte und neue Lieder singen und Märchen bzw. Sagen für Erwachsene erzählen.

 

Gemeinderatsbeschlüsse

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. Dezember 2017 folgende Beschlüsse gefasst:
*) Der mittelfristige Finanzplan ist für die Jahre 2019 bis 2023 beschlossen worden.
Er sieht jeweils einen positiven Finanzierungssaldo (= Differenz von laufenden Einnahmen abzüglich laufender Ausgaben) vor, das heißt, die Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld. erfüllt die Vorgaben des Stabilitätspaktes.
*) Der Dienstpostenplan der Marktgemeinde Ollersdorf im Burgenland wurde beschlossen.
*) Für den Ankauf einer neuen Orgel für die Wallfahrtskirche leistet die Marktgemeinde Ollersdorf einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro.
*) Mit den Leistungen für die Detailplanung, die Ausschreibung, die Bauaufsicht und die Erstellung der Ausführungs- bzw. Kollaudierungsunterlagen für das Hochwasserschutz-Rückhaltebecken im Kölbing wurde die Fa. Höhenberger Engineering aus Oberwart beauftragt. Die Auftragssumme beläuft sich auf 10.800 Euro.
*) Eine vom österreichischen Gemeindebund ausgearbeitete Resolution anlässlich der Abschaffung des Pflegeregresses, die den vollen Kostenersatz für die Gemeinden vorsieht, ist ebenfalls beschlossen worden.

 

Voranschlag 2018

Der Voranschlag für das Finanzjahr 2018 wurde wie folgt beschlossen:
Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt: EUR 1.383.300,—
Einnahmen und Ausgaben im außerordentlichen Haushalt: EUR 280.000,—

GESAMTEINNAHMEN: EUR 1.663.300,—
GESAMTAUSGABEN: EUR 1.663.300,—

Geplante Hauptausgaben

Verwaltung EUR 310.400,—
Ortsfeuerwehr EUR 14.700,-
Volksschule inkl. Nachmittagsbetreuung EUR 72.400,—

Schulbeiträge

Hauptschulen EUR 20.000,—
Berufsschulen EUR 7.000,—
Sonderschulen EUR 1.600,—
Polytechnische Schule EUR 2.500,—
Musikschulen EUR 6.200,—
Kindergarten EUR 84.400,—

Heizkostenzuschuss, Fahrtechniktraining, Jugendtaxi

Seniorentaxi EUR 7.500,—

Sozialabgaben (+ 17 % !!!)

Sozialhilfe EUR 95.600,—
Behindertenhilfe EUR 57.300,—
Pflegegeld EUR 24.400,—
Sanitätsbeitrag EUR 4.200,—
Jugendwohlfahrt EUR 34.500,—
Krankenanstaltenbeitrag EUR 23.400,—

 

Rotes Kreuz EUR 11.000,—
Landesumlage EUR 28.000,—
Straßeninstandhaltung EUR 96.500,—
Schneeräumung und Splitt EUR 12.000,—
Wasserverband EUR 40.000,—

 

Wasserversorgung laufender Betrieb (inkl. Tilgung und Zinsen) EUR 54.300,—
Abwasserverband EUR 62.600,—
Kanal (inkl. Tilgung u. Zinsen) EUR 55.900,—
Müllbeseitigung EUR 17.000,—
Straßenbeleuchtung EUR 20.000,—
Streminstandhaltung EUR 16.400,—
Fremdenverkehrsförderung EUR 12.200,—
Betriebsförderungen EUR 3.000,—
Förderung Alternativenergie EUR 2.000,—
Darlehensrückzahlung (Gemeindeamt, Ortsdurchfahrt) EUR 89.500,—
Vereinsförderungen EUR 8.000,—
Jugendarbeit EUR 2.000,—
Ortsbildpflege EUR 3.500,—
Kinderspielplatz EUR 1.000,—
Asphaltierung Radweg EUR 60.000,—
Sanierung Kanal EUR 170.000,—
Hochwasserschutz Kölbing EUR 100.000,—

Erwartete Haupteinnahmen

Ertragsanteile EUR 792.600,—
Grundsteuer A EUR 2.500,—
Grundsteuer B EUR 47.000,—
Kommunalsteuer EUR 72.000,—
Wasserbezugsgebühr EUR 56.700,—
Kanalanschlussgebühr EUR 7.000,—
Kanalbenützungsgebühr EUR 142.500,—
Abfallbehandlungsabgabe EUR 10.200,—

Bedarfszuweisungen EUR 113.800,—
Mieten EUR 7.500,—
Zuschüsse für Wasserleitungs- u. Kanalbau vom Bund EUR 33.000,—
Wasseranschlussgebühren EUR 3.500,—
Zählermieten EUR 3.400,—
Elternbeiträge Nachmittagsbetr. EUR 9.000,—
Zuschuss Bund Nachmittagsbetr. EUR 9.000,—
Beitrag Land Radwegbau EUR 15.000,—
Stromverkauf Photovoltaik EUR 5.000,—
Ortstaxen EUR 7.000,—
Holzverkauf EUR 3.000,—
Zuschuss f. Unwetterschäden EUR 9.000,—

 

Vorhaben 2018

Im heurigen Jahr werden folgende Arbeitsschwerpunkte gesetzt: Hochwasserschutz, Kanalsanierung, Radwegbau, weitere Nutzung von erneuerbarer Energie und Naturschutz.

Hochwasserschutz im Kölbing

Im abgelaufenen Jahr konnten die wasser-bzw. naturschutzrechtlichen Bewilligungen erwirkt werden. Ebenfalls bereits positiv erledigt ist der Förderantrag beim Bund, der die Förderquote mit 88,2 % errechnet hat. Nun wird ein Detailplan erstellt und die einzelnen Arbeiten werden ausgeschrieben. Der Baubeginn ist für das heurige Frühjahr geplant. Insgesamt wird dieses für die Bevölkerung enorm wichtige Projekt rund 865.000 Euro kosten, wovon die Gemeinde einen Kostenanteil von rund 100.000 Euro zu tragen hat.

Kanalsanierung in der Kirchengasse

Im Rahmen der Digitalisierung des Kanalnetzes wurde festgestellt, dass dieses einen guten Allgemeinzustand aufweist. Trotzdem sind an einigen Stellen Sanierungsmaßnahmen notwendig, um den ungehinderten Durchfluss des Abwassers zu gewährleisten und den Eintritt von Fremdwässern zu verhindern. Das im vergangenen Jahr vom Gemeinderat beschlossene Sanierungskonzept sieht vor, mit der Sanierung in der Kirchengasse im Bereich zwischen der Wallfahrtskirche und der Ortsausfahrt Stegersbach zu beginnen. Die Arbeiten werden von der Fa. Mandlbauer aus Oberwart durchgeführt. Mit jenen Maßnahmen, die grabungsfrei (Inline-Sanierung) durchgeführt werden können, wird so bald es die Witterung zulässt begonnen. Nach Ostern werden jene Teilabschnitte in Angriff genommen, die in offener Bauweise erneuert werden müssen. Die Kosten für diese Sanierungsarbeiten werden sich auf rund 170.000 Euro belaufen.

Weiterbau Radweg

Das Teilstück des Radweges vom Gemeindeamt entlang der Strem bis zum Promenadenweg, das bis-her nur über eine Schotterfahrbahn verfügte, wird asphaltiert. Die Kosten dafür werden auf rund 60.000 Euro geschätzt. Im Hinblick auf die bei Touristen immer größer werdende Beliebtheit unserer Region, aber auch für einheimische Erholungssuchende wird dadurch ein weiteres Angebot der Freizeitgestaltung geschaffen.

Nutzung von Solarenergie

Unsere Wallfahrtskirche wird als österreichweit erste Kirche mit erneuerbarem Sonnenstrom, der durch eine Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleisutng von 9,72 kwP auf dem Dach der Aufbahrungshalle produziert wird, versorgt. Der produzierte Strom wird in einem Lithium-Ionen Speicher zwischengespeichert und kann somit vollständig für die Kirche verwendet werden.

Erneuerbare Energie

Das Projekt „Urbane Speichercluster“ – das die Klima- und Energiemodellregion Stegersbach an Land gezogen hat – wird sich mit der Entwicklung neuer Energiemanagement -Systeme, die Gebäude, Speichertechnik, Nutzer und Nutzerinnen und E-Ladestationen umfasst, beschäftigen. Damit sollen Kostenentlastungen von Privaten, Betrieben und Gemeinden erzielt werden.
Von den rund 30 teilnehmenden namhaften Firmen und Institutionen sowie vom Bund werden rund 1,5 Millionen Euro in unsere Region investiert.

Naturschutz

Im Bereich des öffentlichen Wassergutes am Radweg Richtung Litzelsdorf ist im Rahmen von gewässerökologischen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Bundesgewässerverwaltung eine weitere Aufweitung der Strem (Altarme, Mäander) geplant. Dadurch soll die Fließgeschwindigkeit weiter reduziert und zusätzlicher Lebensraum für Pflanzen und Tiere geschaffen werden.

Ferienprogramm für Kinder

Nach dem großartigen Erfolg der letzten Jahre wird es auch heuer im August ein Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche geben. In diesem Zuge sollen unsere jüngsten Ortsbewohnerinnen und Ortsbewohner ihren Heimatort Ollersdorf und dessen Betriebe, Einrichtungen und Vereine näher kennen lernen. Die Teilnahme wird wieder kostenlos sein.
Die von der SPÖ-Fraktion eingebrachten Erinnerungen zum Voranschlag 2018 konnten aus nachstehenden Gründen leider nicht berücksichtigt werden:
Lichtpunkte am Friedhof:

Die am 9. März 1987 unter dem damaligen Bürgermeister Alfred Heschl beschlossene und heute noch gültige Friedhofsordnung sieht im
§ 18 vor, dass der Friedhof in der Nacht nur aus besonderen Anlässen (Allerheiligen, Totenwache und dem Brauchtum entsprechend) betreten werden darf und sich die Besucher der Würde und Pietät des Ortes entsprechend zu benehmen haben. Die Errichtung von Lichtpunkten im Friedhof würde somit der Friedhofsordnung, aber auch der angebrachten Würde und Pietät widersprechen.
Für 4 weitere Erinnerungen, die zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von rund 25.000 Euro erfordert hätten, konnten in der Gemeinderatsitzung keine geeigneten Finanzierungsvorschläge gemacht werden. Der Vorschlag, einen Saisonarbeiter in Hinkunft nicht mehr zu beschäftigen, hätte im Hinblick auf die in den Sommermonaten notwendige Pflege des Ortsbildes massive Auswirkungen und würde somit zu einer Verschlechterung des Erscheinungsbildes unseres Ortes führen und damit auch die Lebensqualität der Bevölkerung negativ beeinflussen.Daher wurde diese Maßnahme von der ÖVP- und der FPÖ-Fraktion logischerweise abgelehnt.

 

Gebühren 2018

Laut dem Gemeinderatsbeschluss vom 27. Dezember 2012, alle 5 Jahre eine Gebührenanpassung vorzunehmen, wurden die Gebühren ab dem Jahr 2018 wie folgt angepasst:
Wassergebühr je m³ (exkl. 10% MWSt.) EUR 1,42
Zählermiete pro Jahr (exkl. 10 % MWSt.) EUR 9,50
Leichenhallengebühr 1. Tag EUR 60,00
für jeden weiteren Tag EUR 15,00
Grabstellengebühr – Einfachgrab EUR 95,00
Grabstellengebühr – Doppelgrab EUR 105,00
Kindergrab bis zu 10 Jahren EUR 65,00
Urnengrabstelle Urnenhain einmalig EUR 1600,00
Wasseranschluss EUR 990,00
Abfallbehandlungsabgabe EUR 22,00
Hundeabgabe EUR 14,50
Grundsteuer A, B jeweils 500 v. H.
Kanalbenützungsgebühr:
a) Sockelbetrag pro Objekt: EUR 0,72 je m² Berechnungsfläche, zuzüglich
b) EUR 1,65 pro m³ der im vergangenen Kalenderjahr bezogenen Wassermenge.

 

Ausschüsse

Wie gesetzlich vorgesehen, wurden nach der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates in dessen ersten Arbeitssitzung die Ausschüsse und Funktionen gewählt und wie folgt besetzt:

Gemeindekassier: Emil Schöllerl -ÖVP
Jugendgemeinderätin: Denise Krammer- ÖVP
Umweltgemeinderat: Ing. Hellfried Klement – ÖVP
Seniorengemeinderat: Emil Schöllerl – ÖVP

Dem Prüfungsausschuss gehört den gesetzlichen Bestimmungen zufolge von jeder Gemeinderatsfraktion 1 Mitglied an, die restlichen Mitglieder sind nach dem  Verhältniswahlrecht (also nach dem Mandatsstand im Gemeinderat) zu verteilen. Der Obmann des Prüfungsausschusses steht der zweitstärksten Partei, also der SPÖ zu, der Obmannstellvertreter der stärksten Partei, also der ÖVP. Die ÖVP hat auf diese Position jedoch verzichtet und zum Zeichen der Miteinbindung der Opposition diese Funktion der FPÖ überlassen. Somit setzt sich der Prüfungsausschuss wie folgt zusammen:

Obmann: Thomas Prenner – SPÖ
Obmannstellverteter: Alfred Krancz jun. – FPÖ
Mitglieder: Harald Ernst, Ing. Hellfried Klement, Lukas Bischof – ÖVP
Dem Feuerwehrbeirat gehören gem. § 32 Bgld. Feuerwehrgesetz 2 vom Gemeinderat entsprechend der verhältnismäßigen Stärke der Gemeinderatsparteien zu entsendende Mitglieder an. Nach dem Wahlergebnis vom 1. Oktober 2017 fallen diese der ÖVP zu. Der Feuerwehrbeirat besteht somit aus: Harald Ernst und Sigrid Fassl – ÖVP
Die Mitglieder des Sanitätsausschusses sind gem. § 9 des Gemeindesanitätsgesetzes für Ollersdorf mit 2 Personen festgelegt, die nach dem Grundsatz des Verhältniswahlrechtes zu entsenden sind. Aufgrund der derzeitigen Mandatsverteilung im Gemeinderat waren die Postionen daher wie folgt zu besetzen: Sigrid Fassl und Andreas Popofsits – ÖVP

Die Gemeindevertreter in den Tourismusverband wurden gem. § 19 Bgld. Tourismusgesetz nach dem Verhälnitswahlrecht wie folgt bestellt:

Wolfgang Ivancsics und Martin Strobl – ÖVP
Sylvia Heschl – SPÖ

Die Ausschüsse wurden somit entgegen anders lautender Behauptungen nicht willkürlich nur mit Personen der ÖVP, sondern entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nach dem Verhältniswahlrecht besetzt.