Einladung zum Ollersdorfer Schitag

um unsere Dorfgemeinschaft noch mehr zu stärken, lädt Bürgermeister Bernd Strobl im Namen unserer Gemeinde zur Teilname am „Ollersdorfer Schitag“ ein!

am Samstag, dem 4. März 2017

am Stuhleck

Abfahrt um 7:30 Uhr vor dem Gemeindeamt
Rückkehr ca. 18:00 Uhr

Alle Details finden Sie hier: Einladung zum Schitag

Anmeldungen können ab sofort an das Gemeindeamt (Telefon: 52444) oder an Bürgermeister Bernd Strobl (Telefon: 0676 88809203) gerichtet werden und werden nach dem Zeitpunkt des Einlangens berücksichtigt.

 

Einladung zum Vortrag „Meine Gesundheit ist mir wichtig“

Franz Friess gibt wertvolle Tipps, die wichtig sind, um länger gesund zu bleiben. Themen sind Übersäuerung, Bewegung, geistige Einstellung, Ernährung oder Herz- und Darmgesundheit.

am Mittwoch, 25. Jänner 2017

um 19:00 Uhr

im Gasthaus Holper

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Einladung zum Vortrag Gesundes Dorf.

 

Fahrtkostenzuschuss

Pendler und Lehrlinge, die trotz Verkehrsverbund für die Fahrt zu ihrem Arbeitsplatz auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind, können einen Fahrtkostenzuschuss beantragen, wenn
*) die Antragstellerin/ der Antragsteller im Burgenland den Hauptwohnsitz hat;

*) der Dienstort mehr als 20 km vom Wohnort entfernt u. mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist;

*) die Gesamtfahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel aufgrund zu langer Dauer unzumutbar ist, insbesonders bei Schicht-, Wechsel- und Nachtdienst;

*) das monatliche Bruttoeinkommen bei Alleinstehenden 2.980,– Euro nicht übersteigt. Bei Alleinverdienern erhöht sich die Einkommensgrenze für den Ehepartner sowie für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, um jeweils 10%.
Bei Ehegemeinschaften darf das monatliche Familieneinkommen maximal 4.768,– Euro betragen.

Antragsformulare liegen im Gemeindeamt auf.
Anträge für 2016 müssen bis spätestens 30.4.2017 beim Amt der Bgld. Landesregierung einlangen.

 

Flächenwidmungsplan

Aufgrund einiger geplanter Bauvorhaben hat die Gemeindevertretung beschlossen, einen neuen Flächenwidmungsplan zu erstellen. Es wird Ihnen daher die Möglichkeit eingeräumt, bis spätestens

Dienstag, 28. Feber 2017

während der Amtsstunden Wünsche zur Baulandwidmung im Gemeindeamt bekannt zu geben. Gemäß § 19 Abs. 5 des Bgld. Raumplanungsgesetzes und des einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom 29. Dezember 2016 werden die Kosten der Umwidmung auf die betroffenen Grundeigentümer umgelegt, sofern die Umwidmung nicht im öffentlichen Interesse liegt.

 

Gemeinderatsbeschlüsse

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. Dezember 2016 folgende einstimmige Beschlüsse gefasst:

*)Der Jahresabschluss der „Verein zur Erhaltung und Erneuerung der Infrastruktur der Marktgemeinde Ollersdorf und Co KG“ für das Jahr 2015 mit einer Bilanzsumme von 1.363.019,80 Euro und einem Bilanzgewinn von 1.175,78 Euro wurde genehmigt.

*) Die im Jahr 2005 für den Neubau des Gemeindeamtes und des Feuerwehrhauses gegründete gemeindeeigene Firma „Verein zur Erhaltung und Erneuerung der Infrastruktur der Marktgemeinde Ollersdorf und Co KG“ wurde nach Ablauf der 10jährigen Behaltepflicht mit Wirkung vom 1. Jänner 2017 aufgelöst. Dadurch erspart sich die Gemeinde in Hinkunft jährlich rund 7.000 Euro (Umsatzsteuer, Bilanzierung, Beratungskosten etc.). Die im Besitz dieser Firma befindlichen Grundstücke Nr. 1676, Nr. 1677 und Nr. 1678 (Standort des Gemeindeamtes und Feuerwehrhauses) werden in das Eigentum der Marktgemeinde Ollersdorf rückübertragen. Das Darlehen mit einem Außenstand von 420.780,52 Euro wird von der Firma auf die Gemeinde übertragen, die von der Gemeinde für das Darlehen übernommene Haftung wird somit hinfällig.
Insgesamt hat sich unsere Gemeinde durch die Gründung dieser KG im Zuge des Neubaues des Gemeindeamtes und des Feuerwehrhauses rund 215.000 Euro an Umsatzsteuer erspart.

*) Der mittelfristige Finanzplan ist für die Jahre 2018 bis 2022 beschlossen worden.
Er sieht jeweils einen positiven Finanzierungssaldo (= Differenz von laufenden Einnahmen abzüglich laufender Ausgaben) vor, das heißt, die Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld. erfüllt die Vorgaben des Stabilitätspaktes.
Ebenfalls beschlossen wurde der Dienstpostenplan der Marktgemeinde Ollersdorf im Burgenland.

*) Ollersdorf i. Bgld. wird in den nächsten 3 Jahren wiederum Teil der Klima- und Energiemodellregion „Thermenregion Stegersbach“ sein.

*) Die für die Errichtung des Hochwasserschutz- Rückhaltebeckens im Kölbing nötigen Grundstücke Nr. 2469, Nr. 2470 und Nr. 2471 im Gesamtausmaß von 6.717 m² wurden mit dem Eigentümer Stefan Peischl, Hauptstraße 44, gegen eine Aufzahlung von 10.000 Euro gegen das Baugrundstück Nr. 3447/3 mit einem Gesamtausmaß von 1.374 m² getauscht.

*) Mit der Erstellung eines Detail-Einreichprojekts für das Hochwasserschutz-Rückhaltebecken im Köl-bing wurde nach Überprüfung des Angebotes durch das Wasserbauamt Oberwart die Fa. Moleplan aus Oberwart bzw. Pinkafeld beauftragt. Die Auftragssumme beläuft sich auf 16.200 Euro und ist um mehr als 8.000 Euro günstiger als das Vergleichsangebot.
Dieses Detail-Einreichprojekt ist notwendig, um für das Rückhaltebecken eine wasserrechtliche Bewilligung zu erhalten.

*) Die geotechnischen Leistungen für das Hochwas-serschutz-Rückhaltebecken im Kölbing (Schurfgrabungen, Rammsondierungen, erdstatische und geo-hydraulische Nachweisführung und geotechnischer Bericht) wurden mit einer Auftragssumme von 5.880 Euro an die Firma Geotechnik Kersch aus Höflein an der Hohen Wand vergeben.
Auch dieses Angebot wurde vom Wasserbauamt voher überprüft. Die Fa. Kersch hat bereits die geotechnischen Leistungen für das Hochwasserschutz-Rückhaltebecken im Grund geleistet.

 

Voranschlag 2017

Der Voranschlag für das Finanzjahr 2017 wurde einstimmig wie folgt beschlossen:
Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt: EUR 1.322.700,—

Einnahmen und Ausgaben im außerordentlichen Haushalt: EUR 450.000,—

GESAMTEINNAHMEN: EUR 1.772.700,—
GESAMTAUSGABEN: EUR 1.772.700,—

Geplante Hauptausgaben

Verwaltung EUR 291.400,—
Ortsfeuerwehr EUR 15.400,—
Volksschule inkl. Nachmittagsbetreuung EUR 68.000,—
Schulbeiträge
Hauptschulen EUR 28.000,—
Berufsschulen EUR 7.000,—
Sonderschulen EUR 1.600,—
Polytechnische Schule EUR 2.000,—
Musikschulen EUR 7.000,—
Kindergarten EUR 80.000,—
Heizkostenzuschuss, Fahrtechniktraining, Jugendtaxi, Seniorentaxi EUR 7.500,—

Sozialabgaben (+ 11 % !!!)
Sozialhilfe EUR 81.600,—
Behindertenhilfe EUR 55.800,—
Pflegegeld EUR 18.400,—
Sanitätsbeitrag EUR 3.800,—
Jugendwohlfahrt EUR 33.600,—
Krankenanstaltenbeitrag EUR 23.900,—
Rotes Kreuz EUR 10.000,—
Landesumlage EUR 31.500,—
Straßeninstandhaltung EUR 75.800,—
Schneeräumung und Splitt EUR 12.000,—
Wasserverband EUR 32.000,—
Wasserversorgung laufender Betrieb (inkl. Tilgung und Zinsen) EUR 42.600,—
Abwasserverband EUR 61.500,—
Kanal (inkl. Tilgung u. Zinsen) EUR 64.900,—
Müllbeseitigung EUR 15.000,—
Straßenbeleuchtung EUR 19.000,—
Streminstandhaltung EUR 15.000,—
Fremdenverkehrsförderung EUR 6.500,—
Betriebsförderungen EUR 3.000,—
Förderung Alternativenergie EUR 2.000,—
Darlehensrückzahlung (Gemeindeamt, Ortsdurchfahrt) EUR 88.000,—
Vereinsförderungen EUR 9.765,—
Sportverein EUR 2.500,—
Musikverein EUR 2.000,—
Gesangverein EUR 1.100,—
Theatergruppe EUR 400,—
Verschönerungsverein EUR 700,—
Tennisverein EUR 1.500,—
Pensionisten EUR 365,—
Fischereiverein Anglerfreude EUR 300,—
Imkerverein EUR 300,—
Jagdgesellschaft EUR 300,—
ASKÖ Fit-Sport-Spiel EUR 300,—
Subvention Kirchenheizung EUR 2.000,—
Sanierung Wasserhochbehälter EUR 150.000,—
Sanierung Kanal EUR 170.000,—
Hochwasserschutz Kölbing EUR 100.000,—

Erwartete Haupteinnahmen

Ertragsanteile EUR 785.200,—
Grundsteuer A EUR 2.000,—
Grundsteuer B EUR 50.500,—
Kommunalsteuer EUR 74.000,—
Wasserbezugsgebühr EUR 52.000,—
Kanalanschlussgebühr EUR 5.000,—
Kanalbenützungsgebühr EUR 122.000,—
Abfallbehandlungsabgabe EUR 9.600,—
Bedarfszuweisungen EUR 110.000,—
Mieten EUR 7.500,—

Zuschüsse für Wasserleitungs- u. Kanalbau vom Bund EUR 22.600,—
Elternbeiträge Nachmittagsbetr. EUR 9.000,—
Zuschuss Bund Nachmittagsbetr. EUR 9.000,—
Beitrag Land Güterwegebau (Rest aus 2015) EUR 3.000,—
Friedhofsgebühren EUR 27.000,—
Stromverkauf Photovoltaik EUR 4.500,—
Ortstaxen EUR 7.000,—

Vorhaben 2017

Bürgerbeteiligungsmodell Photovoltaikanlagen

Im bereits 3. Bauabschnitt werden weitere 10 Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung von 35,91 kwP errichtet. Die dafür benötigten finanziellen Mittel von rund 60.000 Euro werden von 8 Ollersdorferinnen und Ollersdorfern aufgebracht, die dafür eine Verzinsung von 2,3 % erhalten. Dazu kommen noch Fördermittel des Bundes. Nach Ablauf der Tilgungsfrist (max. 12,5 Jahre) gehen die Photovoltaik-Anlagen in das Eigentum der Hausbesitzer über, die ihre Dachflächen für die Errichtung dieser Anlagen zur Verfügung gestellt haben. Insgesamt wurden durch das Bürgerbeteiligungsmodell bereits 31 Photovoltaikanlagen in Ollersdorf errichtet.

Wasserversorgung

Eine Überprüfung der Wasserhochbehälter im Hocheck und in der Hochfeldsiedlung hat ergeben, dass diese zwar auf dem neuesten Stand der Technik sind, eine bauliche Sanierung der Wasser- und Schieberkammern sowie der Außenhülle jedoch notwendig ist.

Abwasserentsorgung

Im Rahmen der Digitalisierung des Kanalnetzes wurde festgestellt, dass dieses einen guten Allgemeinzustand hat. Trotzdem sind an einigen Stellen Sanierungsmaßnahmen notwendig, um den ungehinderten Durchfluss des Abwassers zu gewährleisten und den Eintritt von Fremdwässern zu verhindern.

Hochwasserschutz für den Listenbach

Der Listenbach trat in den vergangenen Jahren im Bereich der Brücke in der Kirchengasse immer wieder über die Ufer und überschwemmte dabei die angrenzenden Wohnhäuser sowie den Tennis- und Sportplatz und richtete dabei großen Schaden an. Das veranlasste die Gemeinde, eine Abflussuntersuchung in Auftrag zu geben. Diese vom Ingenieurbüro Neukirchen durchgeführte Studie hat ergeben, dass der Brückenquerschnitt in der Kirchengasse von der Landesstraßenverwaltung zu knapp bemessen wurde. Dadurch kommt es zum Rückstau und zur Überflutung. Eine Vergrößerung der Durchflussöffnung kommt für das Land jedoch nicht in Betracht, wie die dafür zuständige Abteilung in einem Gespräch mit dem Bürgermeister und dem Wasserbauamt Oberwart zu verstehen gab.
Deshalb ist die Gemeinde gezwungen, ein Hochwasserschutz-Rückhaltebecken im Ried Kölbing zu errichten. Dieses soll rund 70.000 m³ Wasser fassen. Dadurch ist es möglich, die Durchflussmenge so zu drosseln, dass es im Bereich der Bücke in der Kirchengasse zu keinem Rückstau mehr kommt.
Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf rund 600.000 Euro, wovon die Gemeinde einen Anteil von 10 bis 15 Prozent selbst zu tragen hat.

Wohnungsbau

Die auf dem Areal des ehemaligen Gasthauses Graf in Zusammenarbeit mit der Oberwarter Siedlungsgenossenschaft errichteten Wohnungen werden im heurigen Sommer bezugsfertig sein. Falls Sie Interesse an einer solchen Wohnung haben, setzen Sie sich bitte mit dem Gemeindeamt (Tel: 52444) oder Bürgermeister Bernd Strobl (Tel: 0676/88809203) in Verbindung.

Ferienprogramm für Kinder

Nach dem großartigen Erfolg der letzten Jahre wird es auch heuer im August ein Ferienprogramm für Kinder geben. In diesem Zuge sollen die Kinder und Jugendlichen ihren Heimatort Ollersdorf und dessen Betriebe und Einrichtungen näher kennen lernen. Die Teilnahme wird wieder kostenlos sein. Nähere Informationen werden Sie zeitgerecht erhalten.

 

Plattform-Treppenlift

Das Obergeschoß des Gemeindehauses war bisher für gehbehinderte Personen und Rollstuhlfahrer nicht optimal erreichbar. Um diesem Personenkreis den Zugang zu erleichtern, wird im Feber dieses Jahres eine Plattform-Liftanlage installiert. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 13.000 Euro.
Die Finanzierung dieser Einrichtung wird von Bürgermeister Bernd Strobl, den Gemeindevorständen Richard Kranz und Wolfgang Ivancsics, sowie Gemeindekassier Emil Schöllerl erfolgen. Die genannten Personen stellen dieses Jahr die von der Landesregierung beschlossene Erhöhung ihrer Politikergehälter um mehr als 20 % zur Finanzierung dieses Vorhabens zur Verfügung.

Gebühren 2017

Wassergebühr je m³ (exkl. 10% MWSt.) EUR 1,21
Zählermiete pro Jahr (exkl. 10 % MWSt.) EUR 8,00
Leichenhallengebühr 1. Tag EUR 50,00
für jeden weiteren Tag EUR 10,00
Grabstellengebühr – Einfachgrab EUR 90,00
Grabstellengebühr – Doppelgrab EUR 100,00
Kindergrab bis zu 10 Jahren EUR 60,00
Urnengrabstelle Urnenhain einmalig EUR 1600,00
Wasseranschluss EUR 865,00
Hundeabgabe EUR 14,50
Grundsteuer A, B jeweils 500 v. H.
Kanalbenützungsgebühr:
a) Sockelbetrag pro Objekt: EUR 0,61 je m² Berechnungsfläche, zuzüglich
b) EUR 1,41 pro m³ der im vergangenen Kalenderjahr bezogenen Wassermenge.

Die Gebühren mussten aufgrund des sparsamen Umgangs mit den vorhandenen Budgetmitteln nicht erhöht werden und bleiben dadurch gegenüber den Vorjahren unverändert.

 

Geflügelpest

Die im Gemeingebrauch als „Vogelgrippe“ bekannte Geflügelpest hat eine Novelle der Geflügelpest-Verordnung mit 10. Jänner 2017 in Kraft gesetzt.
Es sind demzufolge nachstehende Maßnahmen – auch von Hobbyhaltern mit geringer Tieranzahl – einzuhalten:

*) Unterbringung in geschlossenen Haltungseinrichtungen, Stallhaltung, zumindest nach oben abgedeckte Haltung

*) Tränkwasser darf nicht aus einem Sammelbecken für das Oberflächenwasser stammen

*) Reinigung und Desinfektion von Arbeitsgeräten, Gerätschaften, Transportmitteln und Ladeplätzen

*) Änderungen im Gesundheits- und Leistungsstatus der Tiere (z. B. verringerte Futteraufnahme, Rückgang der Legeleistung, vermehrte Todesfälle) sind der Behörde oder einem Tierarzt zu melden.

Lohnsteuerausgleich

Falls Sie Hilfe bei der Beantragung der Arbeit-nehmerveranlagung beim Finanzamt benötigen oder Fragen dazu haben, steht Ihnen das Gemeindeamt (Telefon 52444) dafür gerne zur Verfügung.
Anträge können bis zu 5 Jahren im Nachhinein gestellt werden, dh. heuer rückwirkend bis zum Jahr 2012. Antragsformulare liegen im Gemeindeamt auf.