Fahrtkostenzuschuss

Pendler und Lehrlinge, die trotz Verkehrsverbund für die Fahrt zu ihrem Arbeitsplatz auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind, können einen Fahrtkostenzuschuss beantragen, wenn:
*) der Antragsteller im Burgenland seinen Hauptwohnsitz hat;

*) der Dienstort mehr als 20 km vom Wohnort entfernt u. mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist;

*) die Gesamtfahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel aufgrund zu langer Dauer unzumutbar ist, insbesonders bei Schicht-, Wechsel- und Nachtdienst;

*) das monatliche Bruttoeinkommen darf dabei einen bestimmten Betrag nicht übersteigen.

Im Zuge einer Rückfrage bei der Arbeitnehmerförderungsstelle des Landes Burgenland am 15. Jänner wurde mitgeteilt, dass die Verantwortlichen im Land Burgenland diese Einkommensgrenzen bereits festgelegt haben, der entsprechende Beschluss durch die Landesregierung aber noch nicht erfolgte und die Einkommensgrenzen daher noch nicht veröffentlicht werden dürfen.
Es tut uns leid, dass wir Ihnen keine konkreteren Informationen dazu geben können. Im Bedarfsfall ersuchen wir um telefonische Rückfrage unter der Nummer 057/600-2765 (Frau Muskovich)

Antragsformulare liegen im Gemeindeamt auf. Anträge für 2015 müssen bis spätestens 30.4.2016 beim Amt der Bgld. Landesregierung einlangen.

 

Lohnsteuerausgleich

Falls Sie Hilfe bei der Beantragung der Arbeit-nehmerveranlagung beim Finanzamt benötigen oder Fragen dazu haben, steht Ihnen das Gemeindeamt (Telefon 52444) dafür gerne zur Verfügung.
Anträge können bis zu 5 Jahren im Nachhinein gestellt werden, dh. heuer rückwirkend bis zum Jahr 2011. Antragsformulare liegen im Gemeindeamt auf.

 

Neue Sachverständige

Der bisherige Sachverständige für Bauwesen und Flächenwidmung, Herr Arch. Prof. Mag. H. W. Gimbel hat seine Tätigkeit mit Wirksamkeit vom 31. 12. 2015 in Folge seines Übertritts in den Ruhestand eingestellt. Vom Gemeinderat wurden daher mit Wirkung 1. Jänner 2016 bestellt:
a) Herr DI (FH) Peter Fassl, Litzelsdorf
zum Sachverständigen für Bauangelegenheiten
b) Frau Arch. DI Hildegard Blasch, Oberwart
zur Sachverständigen für allen Angelegenheiten im Rahmen der Flächenwidmung

 

Gemeinderatsbeschlüsse vom 27. Dezember 2015

*) Der mittelfristige Finanzplan ist für die Jahre 2017 bis 2021 erstellt worden. Er sieht jeweils einen positiven Finanzierungssaldo (= Differenz von laufenden Einnahmen abzüglich laufender Ausgaben) vor, das heißt, die Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld. erfüllt die Vorgaben des Stabilitätspaktes.

*) Budgetumschichtungen auf einzelnen Haushaltskonten in Höhe von 46.800 Euro wurden durchgeführt. Diese betreffen unvorhergesehene Ausgaben und zusätzlich durchgeführte Arbeiten, die durch unvorhersehbare Mehreinnahmen und nicht verbrauchte Budgetmittel von anderen Voranschlagsposten finanziell bedeckt wurden.

*) Das Budget der „Verein zur Erhaltung und Erneuerung der Infrastruktur der Marktgemeinde Ollersdorf und Co KG“ für das Jahr 2016 mit einer Gesamtsumme von 70.700 Euro wurde genehmigt.

*)Die Jahreabschlüsse der „Verein zur Erhaltung und Erneuerung der Infrastruktur der Marktgemeinde Ollersdorf und Co KG“ für die Jahr 2012, 2013 und 2014 wurden genehmigt.

*) Das von der Caritas erarbeitete Kindergarten-Entwicklungskonzept für das Jahr 2016 ist angenommen worden. Daraus geht hervor, dass die in den nächsten Jahren benötigten Kinderbetreuungsplätze in Ollersdorf in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stehen.

*) Eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 3064 (Graben – Besitzer Reinhard Luef) wurde in „Bauland-Dorfgebiet“ umgewidmet.

 

Voranschlag 2016

Der Voranschlag für das Finanzjahr 2016 wurde wie folgt beschlossen:
Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt: EUR 1,283.300,—

Einnahmen und Ausgaben im außerordentlichen Haushalt: EUR 30.000,—
GESAMTEINNAHMEN: EUR 1,313.300,—
GESAMTAUSGABEN: EUR 1,313.300,—

Geplante Hauptausgaben

Verwaltung EUR 298.100,—
Ortsfeuerwehr EUR 12.700,—
Volksschule inkl. Nachmittagsbetreuung EUR 66.800,—
Schulbeiträge
Hauptschulen EUR 50.000,—
Berufsschulen EUR 7.000,—
Sonderschulen EUR 1.500,—
Musikschulen EUR 6.100,—
Kindergarten EUR 75.000,—
Heizkostenzuschuss, Fahrtechniktraining, Jugendtaxi
Seniorentaxi EUR 7.000,—
Sozialabgaben
Sozialhilfe (+ 28,85 % !!!) EUR 72.800,—
Behindertenhilfe EUR 49.000,—
Pflegegeld EUR 18.400,—
Sanitätsbeitrag EUR 3.400,—
Jugendwohlfahrt EUR 31.300,—
Krankenanstaltenbeitrag EUR 23.300,—
Rotes Kreuz EUR 10.000,—
Landesumlage EUR 30.100,—
Straßeninstandhaltung EUR 88.000,—
Schneeräumung und Splitt EUR 10.000,—
Wasserverband EUR 33.000,—
Wasserversorgung laufender Betrieb (inkl. Tilgung und Zinsen) EUR 42.400,—
Abwasserverband EUR 58.000,—
Kanal (inkl. Tilgung u. Zinsen) EUR 40.900,—
Müllbeseitigung EUR 15.000,—
Straßenbeleuchtung EUR 19.000,—
Streminstandhaltung EUR 10.000,—
Fremdenverkehrsförderung EUR 6.500,—
Betriebsförderungen EUR 3.000,—
Förderung Alternativenergie EUR 2.500,—
Darlehensrückzahlung (Gemeindeamt, Ortsdurchfahrt) EUR 88.700,—

Vereinsförderungen EUR 5.865,—
Sportverein EUR 2.000,—
Musikverein EUR 1.000,—
Gesangverein EUR 800,—
Theatergruppe EUR 200,—
Verschönerungsverein EUR 500,—
Tennisverein EUR 1.000,—
Pensionisten EUR 365,—

Erwartete Haupteinnahmen

Ertragsanteile ( – 1,2 %) EUR 774.800,—
Grundsteuer A EUR 2.300,—
Grundsteuer B EUR 46.000,—
Kommunalsteuer EUR 68.500,—
Wasserbezugsgebühr EUR 51.000,—
Kanalanschlussgebühr EUR 9.000,—
Kanalbenützungsgebühr EUR 122.000,—
Abfallbehandlungsabgabe EUR 9.600,—
Bedarfszuweisungen ( – 12 % !!) EUR 110.000,—
Zuschüsse für Wasserleitungs- u. Kanalbau vom Bund EUR 14.800,—
Mieten EUR 7.000,—
Elternbeiträge Nachmittagsbetr. EUR 13.000,—
Beitrag Land Güterwegebau (Rest aus 2014+2015) EUR 15.000,—
Holzverkauf EUR 5.000,—

 

Vorhaben 2016

Bürgerbeteiligungsmodell Photovoltaikanlagen

Das im Vorjahr vorgestellte Bürgerbeteiligungsvorhaben ist auf enormes Interesse gestoßen. An dem Projekt beteiligen sich Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Organisationen.
Insgesamt werden 19 Photovoltaik-Anlagen errichtet, eine davon auf dem Dach des Kindergartens. Die dafür benötigten finanziellen Mitteln von rund 150.000 Euro werden von 21 Ollersdorferinnen und Ollersdorfern, die dafür eine Verzinsung von 2,3 % erhalten, aufgebracht. Dazu kommen noch Fördermittel des Bundes Nach Ablauf der Tilgungsfrist (max. 12,5 Jahre) gehen die Photovoltaik-Anlagen in das Eigentum der Hausbesitzer über, die ihre Dachflächen für die Errichtung dieser Anlagen zur Verfügung gestellt haben.
Durch die 19 neuen und 2 bereits bestehenden Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach der Volksschule und des Gemeindeamtes können in Hinkunft jährlich ca. 180.000 kwH Strom erzeugt werden. Das entspricht in etwa dem öffentlichen Stromverbrauch (Gemeindeamt, Feuerwehr, Volksschule, Leichenhalle, Straßenbeleuchtung, Pumpstationen) unserer Gemeinde.

Ladestationen für Elektro-Fahrräder, Smartphones und Tablets

Mit der Firma Sol-Energy aus St. Kanzian in Kärnten wurden Bestandsverträge über die Errichtung von 3 Photovoltaik-Ladestationen abgeschlossen. Unsere Gemeinde stellt dafür die benötigten Grundflächen zur Verfügung und erlaubt darauf die Errichtung der Ladestationen. Folgende Standorte wurden ausgewählt:

*) Rastplatz am Radweg an der Hottergrenze Litzelsdorf
*) Rastplatz am Radweg im Bereich des Vital-Hotel Strobl (Laube)
*) Rastplatz im Bereich der Kirche/Promenadenweg

Die Ladestationen können sowohl von unseren immer mehr werdenden Gästen als auch von der Ortsbevöl-kerung kostenlos in Anspruch genommen werden.

Wohnungsbau

In Zusammenarbeit mit der Oberwarter Siedlungsgenossenschaft und der Familie Graf ist es gelungen, ein weiteres Wohnprojekt für unsere Gemeinde zu starten. Das ehemalige Gasthaus Graf wurde von der OSG angekauft. In den nächsten Tagen wird mit dem Abbruch des bestehenden Gebäudes begonnen. An Stelle dieses Gebäudes werden Wohnungen errichtet. Im ersten Bauabschnitt, für den die Planunterlagen bereits im Gemeindeamt eingelangt sind, werden 8 Start- bzw. betreubare Wohnungen errichtet.
Falls Sie Interesse an einer solchen Wohnung haben, setzen Sie sich bitte mit dem Gemeindeamt (Tel: 52444) oder Bürgermeister Bernd Strobl (Tel: 0676/88809203) in Verbindung.

Ferienprogramm für Kinder

Nach dem großartigen Erfolg im letzten Jahr wird es auch heuer im August ein Ferienprogramm für Kinder geben. In diesem Zuge sollen die Kinder und Jugendlichen ihren Heimatort Ollersdorf und dessen Betriebe und Einrichtungen näher kennen lernen. Die Teilnahme wird wieder kostenlos sein. Nähere Informationen werden Sie zeitgerecht erhalten.

Schuldenabbau

Während Bund, Länder und vor allem größere Städte (vor allem Wien) in den letzten Jahren einen enormen Schuldenberg anhäuften, hat Ollersdorf einen verantwortungsvolleren Weg eingeschlagen und baut trotz großer Investitionen laufend Schulden ab. Im kommenden Jahr werden die Schulden unserer Gemeinde wieder um rund 100.000 Euro sinken. In den letzten
5 Jahren konnte der Schuldenstand um rund 530.000 Euro oder mehr als 35 % gesenkt werden.

 

Gebühren 2016

Wassergebühr je m³ (exkl. 10% MWSt.) EUR 1,21
Zählermiete pro Jahr (exkl. 10 % MWSt.) EUR 8,00
Leichenhallengebühr 1. Tag EUR 50,00
für jeden weiteren Tag EUR 10,00
Grabstellengebühr – Einfachgrab EUR 90,00
Grabstellengebühr – Doppelgrab EUR 100,00
Kindergrab bis zu 10 Jahren EUR 60,00
Urnengrabstelle Urnenhain einmalig EUR 1600,00
Wasseranschluss EUR 865,00
Hundeabgabe EUR 14,50
Grundsteuer A, B jeweils 500 v. H.
Kanalbenützungsgebühr:
a) Sockelbetrag pro Objekt: EUR 0,61 je m² Berechnungsfläche, zuzüglich
b) EUR 1,41 pro m³ der im vergangenen Kalenderjahr bezogenen Wassermenge.

Die Gebühren mussten aufgrund der im Budget 2016 getroffenen Einsparungsmaßnahmen nicht erhöht werden und bleiben dadurch gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die Höhe der Gebühren bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die Gebühren mussten aufgrund der im Budget     2016 getroffenen Einsparungsmaßnahmen nicht erhöht werden und bleiben dadurch gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

Änderungen im Gemeinderat

Nachdem Gemeinderätin Rosmarie Hazibar im vergan-genen Oktober leider verstorben ist, wurde es nötig, das dadurch frei gewordene SPÖ-Gemeinderatsmandat nachzubesetzen.
Da die im Wahlvorschlag der SPÖ nächstgereihten Kandidaten Sasa Palmic (Angerstr. 39 a), Othmar Strobl (Hocheck 6), Jürgen Strobl (Hocheck 6), Simone Ivancsics (Neudauder Landstr. 54), Katharina Strobl (Könisgleitn 3), Ewald Strobl (Bergstr. 8), Franz Kindler (Angerstr. 34), Tanja Garber (Waldg. 9), Ivica Measki (Hochfeldsiedl. 5), Isabell Strobl (Hocheck 6), Othmar Peischl (Bergstr. 14 a), Evelyn Strobl (Königsleitn 3) und Iris Prenner (Hocheck 9) eine Berufung in den Gemeinderat ablehnten, wurde von der Bezirkshaupt-mannschaft Johann Hazibar, Hauptstr. 55 als neues Mitglied in den Gemeinderat berufen und in der letzten Sitzung vom Bürgermeister angelobt.

Johann Hazibar wurde in dieser Sitzung auch als Mitglied in den Sanitätsausschuss Stinatz entstandt und folgt damit seiner verstorbenen Gattin in dieser Funktion nach.
Als Nachfolger von Rosmarie Hazibar als Seniorengemeinderat wurde von den Mitgliedern des Gemeinderates einstimmig Walter Herzog nominiert.

 

Weniger Bedarfszuweisungsmittel

Während die Bemühungen unserer Gemeindevertretung im Interesse des Klima- und Umweltschutzes österreichweit anerkannt wurden (2. Platz beim Wettbewerb Impuls), hat der Herr Landeshauptmann – der nun für die Zuerkennung der Bedarfszuweisungen zuständig ist – die Leistungen unserer Gemeinde nicht honoriert. So erhielt unsere Gemeinde im Rahmen der letzten Bedarfszuweisungsrate einen Betrag von 55.000 Euro zuerkannt. Im selben Zeitraum des Vorjahres wurden die Bemühungen unserer Gemeinde mit 84.000 Euro honoriert. Das entpsricht einer Kürzung von rund 35 % !! Im Zuge der von der SPÖ-Fraktion eingebrachten Einwendungen zum Budget 2016 wurde dem Bürgermeister vorgeworfen, dass zusätzliche Bedarfszuweisungsmittel „abzuholen“ gewesen wären, wenn konkrete Projekte eingereicht worden wären. Im Anhang des downloadbaren PDFs erhalten Sie eine Kopie des schon im vergangenen Oktober eingebrachten Ansuchens um Bedarfszuweisungen für das 2. Halbjahr 2015.
Machen Sie sich bitte selbst ein Bild, ob dieses konkrete Projekte beinhaltet !!

 

Landesbeitrag für Kanal-Mitbenützung

Im Bgld. Straßengesetz ist vorgesehen, dass für die Mitbenützung das Kanals für die Ableitung der Nieders-chlagswässer entlang der Bundesstraße eine entsprechende Beitragsleistung vom Land zu erbringen ist (132 Euro/Laufmeter). Das Land Burgenland ist jedoch nur bereit, anstatt für rund 1.600 Laufmeter nur für 260 Laufmeter diesen Beitrag zu erbringen und stellt sich dabei auf den Standpunkt, dass für frühere Kanalerrichtung die Zuerkennung dieser Pauschale nicht möglich ist. Es wird auch angeführt, dass beim erstmaligen Kanalausbau unter Umständen Material bzw. Lohnleistungen erbracht wurden, obwohl dies aus den Archivunterlagen nicht nachgewiesen werden kann. Aus den Schlussüberprüfungsunterlagen der Gemeinde geht jedoch hervor, dass sämtliche Kosten des Kanalbaues von der Marktgemeinde Ollersdorf getragen wurden. Im Rahmen der von der SPÖ-Fraktion eingebrachten Einwendungen zum Voranschlag wurde der Vorwurf erhoben, den angebotenen Beitrag des Landes nicht abgeholt zu haben. Im Sinne der Ollersdorfer Steuerzahler kann eine Annahme des „Kompromissangebotes“ des Landes erst erfolgen, wenn die darin aufgestellten „Vermutungen“ auch durch entsprechende Beweise belegt werden.