Silvester steht wieder unmittelbar vor der Tür. Aufgrund einiger Beschwerden in den Vorjahren und mit dem Ersuchen um Rücksichtnahme auf Kinder, ältere und kranke Personen sowie Tiere, möchten wir folgendes in Erinnerung rufen:

Feuerwerkskörper bzw. Silvesterknaller unterliegen unterschiedlichen Altersbeschränkungen und sonstigen Voraussetzungen, die für ihren Besitz, ihre Verwendung und ihre Überlassung erfüllt sein müssen. Feuerwerkskörper und Silvesterknaller werden in vier Kategorien eingeteilt (F1, F2, F3, F4), wobei es für die Verwendung bzw. für den Besitz notwendige Mindestalter bzw. eine für die jeweilige Kategorie erforderliche Sach- oder Fachkenntnis für jede der 4 Kategorien charakteristisch ist.

Eine genaue Beschreibung der 4 Kategorien können Sie rechts herunterladen.

Die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (Schweizer Kracher, Knallfrösche, etc.) ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten und gilt dieses Verbot speziell auch in unmittelbarer Nähe von größeren Menschenansammlungen, Kirchen, Krankenhäusern, und bestimmten anderen Orten.

Feiern Sie den Jahreswechsel „ordentlich“, aber unter dem Motto „Verantwortungsvoll handeln und auf andere achten“!